Den Österreichern wurde versprochen, dass die ORF-Haushaltsabgabe von monatlich 15,30 Euro bis 2029 nicht steigt. Nun steht dieses Versprechen bereits wieder auf wackeligen Beinen: Nach einer Budgetkürzung könnte der ORF ein Verfahren zur Erhöhung des Beitrags einleiten. Bezahlen müssten erneut die Haushalte – unabhängig davon, ob sie das Programm überhaupt nutzen.
Wie die Kronen Zeitung berichtet, soll sich der ORF-Stiftungsrat mit einer möglichen Anhebung befassen. Hintergrund ist die Frage, ob die scheidende Generaldirektorin Ingrid Thurnher rechtlich sogar verpflichtet sein könnte, ein entsprechendes Verfahren anzustoßen. Stiftungsrat Leonhard Dobusch verweist dabei auf Rundfunkjurist Hans Peter Lehofer und ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Dem Staat werde darin eine „Finanzierungsverantwortung“ auferlegt: Der ORF müsse genügend Geld erhalten, um seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Ob die Erhöhung tatsächlich kommt, ist offen. Einmal eingeleitet, würde das Verfahren jedoch Stiftungsrat, Publikumsrat, Medienbehörde sowie die alte und neue ORF-Führung beschäftigen. Der designierte Generaldirektor Clemens Pig übernimmt am 1. Januar 2027. Schon am 11. August soll entschieden werden, mit welchem Führungsteam er antritt.
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker reagiert in einer Aussendung scharf. Eine Erhöhung wäre „der Gipfel der Dreistigkeit und ein Schlag ins Gesicht für jeden hart arbeitenden Österreicher“. Seine Forderung lautet: „Die ORF-Zwangssteuer gehört ersatzlos abgeschafft und nicht erhöht.“ Der ORF müsse abspecken, sich auf seinen Kernauftrag beschränken und mit Qualität am Markt bestehen.
Die Ablehnung der Pflichtabgabe ist längst kein Randthema. Eine frühere Erhebung zeigte, dass jeder zweite Wiener die ORF-Gebühr abschaffen will. Auch die FPÖ hat die Abschaffung wiederholt zum Teil ihres angekündigten politischen Systemwechsels erklärt.
Der entscheidende Punkt bleibt: Ein politisch festgelegter Pflichtbeitrag ist wertlos, wenn er bei der nächsten Finanzierungslücke wieder zur Disposition steht. Der Gebührenzahler soll offenbar nicht Kunde sein, sondern Ausfallbürge eines Apparats, dessen Sparzwang regelmäßig dort endet, wo die Brieftasche der Bürger beginnt.








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