Angeblich kaum Missbrauchspotential: Bundesregierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

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Die Bundesregierung verteidigt das Selbstbestimmungsgesetz und hält die Gefahr eines Missbrauchs weiterhin für gering. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Botschaft ist bemerkenswert: Belastbare Daten zu zahlreichen Risiken fehlen, doch am politischen Kurs wird festgehalten.

Seit November 2024 kann der Geschlechtseintrag durch eine Erklärung beim Standesamt geändert werden. Eine medizinische Diagnose, eine Begutachtung oder ein Gerichtsverfahren sind dafür nicht mehr erforderlich. Die Regierung schreibt nun, es seien bislang nur „sehr wenige Fälle“ bekannt geworden, in denen eine zweckwidrige Nutzung naheliege. Wie viele Fälle tatsächlich geprüft wurden und nach welchen Maßstäben Missbrauch festgestellt wird, nennt sie nicht. Stattdessen verweist sie auf die noch laufende Evaluation des Gesetzes.

Die Bundestags-Kurzmeldung hebt hervor, dass ein geänderter Geschlechtseintrag angeblich keinen automatischen Anspruch auf den Zutritt zu geschützten Räumen vermittle. Hausrecht und Vertragsfreiheit blieben bestehen. Eine unterschiedliche Behandlung könne nach Paragraf 20 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zulässig sein, wenn damit die Intimsphäre oder die persönliche Sicherheit geschützt werde. Das klingt beruhigend, verlagert den Konflikt aber auf Betreiber, Sportverbände, Frauenhäuser und andere Einrichtungen. Sie müssen im Einzelfall entscheiden und anschließend möglicherweise erklären, warum eine Zurückweisung sachlich gerechtfertigt war. Außerdem riskieren sie kostenintensive Gerichtsverfahren wenn „Genderaktivisten“ gegen sie klagen.

Gerade bei den heikelsten Fragen bleibt die Regierung auffallend häufig ohne Antwort. Wie viele Frauen seit 2020 in Frauentoiletten oder Frauenhäusern von Personen bedrängt wurden, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, weiß sie nicht. Wie hoch der Anteil entsprechender Personen an Vergewaltigungsdelikten ist, wird weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch in den Strafrechtspflegestatistiken erfasst. Eine Änderung dieser Erfassung ist derzeit nicht vorgesehen.

Auch beim Justizvollzug gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, die aus der Drucksache hervorgeht. Die Unterbringung Gefangener fällt in die Zuständigkeit der Länder und wird nicht allein durch den Geschlechtseintrag entschieden. Die Behauptung, das Selbstbestimmungsgesetz zwinge deutsche Gefängnisse automatisch zur Verlegung jedes biologisch männlichen Straftäters in eine Frauenanstalt, wäre deshalb zu weitgehend. Das ändert nichts an der realen Sicherheitsdebatte: International haben Fälle für Empörung gesorgt, in denen männliche Gewalt- oder Sexualstraftäter nach einem Geschlechtswechsel in Frauenanstalten untergebracht wurden. F-News berichtete etwa über einen verurteilten Mörder im US-Bundesstaat Oregon, der nach der Änderung seiner Geschlechtsidentität in ein Frauengefängnis kam.

Beim Sport verweist die Bundesregierung ebenfalls auf Zuständigkeiten und bestehende Regeln. Für den Einstellungstest der Bundespolizei werden die Anforderungen grundsätzlich nach dem in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Geschlecht festgelegt. Fällt der optische Eindruck deutlich anders aus, kann eine standesamtliche Bescheinigung verlangt werden. Vier entsprechende Fälle seien seit 2020 dokumentiert. Für die Bundeswehr nennt die Antwort teilweise geschlechtsunabhängige Mindestleistungen.

Noch krasser ist der Umgang mit Straftätern und Gefährdern. Die Regierung erklärt, ihr seien keine durch das Gesetz entstandenen Sicherheitslücken bekannt. Zugleich räumt sie ein, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine automatische Übermittlung geänderter Daten an Sicherheitsbehörden vorsieht. Namensänderungen könnten von Behörden über das Melderegister nachvollzogen werden, wenn bereits ein Anlass für einen Abruf besteht. Der Staat wartet also auf einen konkreten Anlass und verkauft diese Lücke anschließend als funktionierendes System.

Das Muster zieht sich durch die 75 Fragen: keine eigenen Daten zu Kindern und Jugendlichen, die gegengeschlechtliche Hormone erhalten; keine Zahlen zu Detransitionen; keine Erkenntnisse zu möglichen Zusammenhängen mit psychiatrischen Vorerkrankungen; keine geplante bundesweite Erfassung junger Menschen mit Geschlechtsdysphorie; keine eigenständige Bewertung möglicher Langzeitfolgen von Pubertätsblockern. Zugleich hält die Regierung an einem Gesetz fest, das weitreichende Personenstandsänderungen ohne verpflichtende Beratung ermöglicht. Wie teuer falsche medizinische Entscheidungen werden können, zeigt auch der erste erfolgreiche Schadenersatzprozess gegen behandelnde Ärzte in den USA.

Die Regierung ist nicht so dumm und behauptet, es gebe keinerlei Probleme. Sie sagt vielmehr, sie kenne nur wenige Fälle, verfüge an entscheidenden Stellen über keine Daten und wolle die Evaluation abwarten. Es handelt sich wieder einmal um das übliche Spielen auf Zeit bis in die nächste Legislaturperiode hinein, wenn andere zuständig sind.

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