Mutmaßlicher Sechsfachmörder von Stade begeht Suizid in Haft

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Collage via X

Der mutmaßliche Täter des Sechsfachmordes von Stade ist tot. Wie die WELT unter Berufung auf das niedersächsische Justizministerium berichtet, wurde der 45-jährige Fatih G. am Dienstagmorgen erhängt in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gefunden.

Ein Mitarbeiter entdeckte den Gefangenen um 06:05 Uhr während der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle. Nach Angaben des Ministeriums wies der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur mehr auf. Ein herbeigerufener Notarzt stellte um 06:29 Uhr den Tod durch Strangulation fest.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht die Justiz von einem Suizid aus. Hinweise auf Fremdverschulden lägen aktuell nicht vor. Die konkreten Umstände des Todes würden dennoch untersucht. Die JVA arbeite an einem umfassenden Sofortbericht und habe sowohl die Angehörigen des Verstorbenen als auch die Angehörigen der sechs Opfer informiert.

F-News hatte unmittelbar nach den Schüssen über die Festnahme des Tatverdächtigen und die zunächst noch unklare Zahl der Opfer berichtet. Wenige Tage später wurden weitere Hintergründe bekannt. In unserem Beitrag „Der Fall Stade wird immer komplexer“ ging es unter anderem um Ermittlungen gegen zwei Frauen, den mutmaßlichen Fluchtwagen und die auffällige Vorgeschichte des Beschuldigten.

Fatih G. soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen erschossen haben, darunter jeweils drei Beschäftigte des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung. Als Hintergrund gilt ein Streit um das Sorgerecht für seine damals drei Monate alte Tochter. Gegen den Mann war Haftbefehl wegen des Verdachts des sechsfachen Mordes erlassen worden.

Inzwischen bestätigte die Staatsanwaltschaft zudem, dass gegen den in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen ein offener Haftbefehl aus der Türkei vorlag und er keinen deutschen Aufenthaltstitel besaß. Zu einer öffentlichen Hauptverhandlung und damit zu einer gerichtlichen Klärung der Tat, der Vorgeschichte und möglicher weiterer Beteiligungen wird es nach seinem Tod nicht mehr kommen. Die Ermittlungen gegen andere mögliche Beteiligte und zu den Abläufen vor der Tat bleiben davon unberührt.

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