Bundeskanzler Friedrich Merz reagiert auf den Fund einer Drohne mit mutmaßlichem Sprengstoff am Flughafen Leipzig/Halle mit großer Geste. Deutschland werde die Urheber hybrider Angriffe abschrecken, sagte er: „Sie werden dafür bezahlen.“ Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass in Sicherheitskreisen sogar eine Aktivierung von Artikel 4 des NATO-Vertrags erwogen werde.
Das klingt nach entschlossener Antwort auf einen Angriff. Tatsächlich wäre Artikel 4 zunächst nur eine Bitte um Beratung. Deutschland könnte die Bündnispartner an einen Tisch holen und ihnen mitteilen, dass es seine Sicherheit bedroht sieht. Keine NATO-Truppe würde automatisch ausrücken, kein Bündnisfall träte ein, keine militärische Antwort wäre beschlossen. Artikel 4 ist nicht Artikel 5.
Artikel 5 ist die Beistandsklausel: Ein bewaffneter Angriff gegen einen Bündnispartner gilt als Angriff gegen alle. Artikel 4 liegt weit darunter. Er schafft Gespräche, keine automatische Hilfe. Die Partner können Informationen austauschen, politische Unterstützung erklären oder Maßnahmen koordinieren. Sie müssen aber weder einen Angreifer benennen noch Vergeltung üben. Als Drohung nach außen taugt die Klausel daher nur begrenzt. Sie erzeugt Schlagzeilen, aber keine zwingenden Folgen.
Gerade deshalb wirkt die Verbindung von Merz’ „Sie werden dafür bezahlen“ mit Artikel 4 wie politisches Säbelrasseln. Die Täterschaft im Leipziger Fall ist öffentlich weiterhin nicht geklärt. Innenminister Alexander Dobrindt sprach von „fremden Mächten“, Russland steht im Verdacht. Einen öffentlich vorgelegten Nachweis für eine russische Urheberschaft gibt es jedoch nicht. F-NEWS hat die bekannten Fakten zum Drohnenfund zusammengetragen.
Wer eine NATO-Konsultation als Antwort auf einen noch ungeklärten Vorfall in Aussicht stellt, baut vor allem öffentlichen Druck auf. Das kann innenpolitisch nach Härte aussehen. Es ersetzt aber weder Ermittlungen noch eine klare Lageeinschätzung. Auch die Meldungen über mutmaßliche russische Anschlagspläne gegen Rüstungsmanager beruhen bisher auf Angaben aus Sicherheitskreisen, nicht auf öffentlich abgeschlossenen Gerichtsverfahren.
Die Regierung hat parallel bereits weitreichendere Schritte auf den Weg gebracht. Eine vom Kabinett beschlossene Reform des Nachrichtendienstrechts soll dem BND unter bestimmten Voraussetzungen aktive Maßnahmen im Ausland erlauben. F-NEWS berichtete über die geplanten Hacker- und Sabotagebefugnisse. Der Entwurf muss noch durch das Parlament. Artikel 4 hingegen verlangt keine neue Befugnis und garantiert keine Reaktion der Partner.








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