Der Fund einer Drohne mit einer Sprengvorrichtung am Flughafen Leipzig/Halle war ein außergewöhnlich ernster Sicherheitsvorfall. Ob damit tatsächlich ein Anschlag auf Deutschland unmittelbar bevorstand, ist bislang jedoch nicht geklärt. Während die BILD bereits von einer im letzten Moment verhinderten Katastrophe spricht, lassen die veröffentlichten Ermittlungsangaben entscheidende Fragen offen.
Gesichert ist: In der Nacht zum 5. August wurde kurz vor Mitternacht ein unbekanntes Flugobjekt in der Nähe des Flughafens gemeldet. Ein Mitarbeiter entdeckte anschließend nahe der südlichen Start- und Landebahn eine kleine Drohne mit einer zunächst als „unbekannte Sprengvorrichtung“ bezeichneten Ladung. Spezialisten untersuchten das Fluggerät und entfernten den mutmaßlichen Zünder. Nach Informationen mehrerer Medien soll die Vorrichtung zumindest eine Brandwirkung besessen haben.
Beide Bahnen wurden vorübergehend geschlossen, mehrere Flüge mussten ausweichen. Die nördliche Bahn konnte nach etwa zwei Stunden wieder freigegeben werden. Am Tag danach lief der Flugbetrieb regulär. Nach Angaben der Behörden bestand für Passagiere und Flughafenmitarbeiter keine Gefahr. Verletzte gab es nicht. Der Vorfall zeigt dennoch erneut, wie leicht bereits eine einzelne Drohne den Betrieb eines großen Flughafens beeinträchtigen kann. F-NEWS hatte schon im April über Lücken bei der Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen berichtet.
Zusätzlich wird ein zweites unbekanntes Flugobjekt untersucht. Es soll mit einem Frachtflugzeug kollidiert sein, nachdem dieses seinen Anflug auf Leipzig/Halle abgebrochen hatte. Die Maschine wich nach Hannover aus, wo leichte Schäden festgestellt wurden. Bislang ist nicht öffentlich belegt, dass dieses Flugobjekt mit der gefundenen Drohne zusammenhing oder Teil desselben Plans war.
Brisant ist der Fundort. In der Nähe waren ukrainische Antonow-Frachtmaschinen abgestellt. Der Flughafen ist ein bedeutendes europäisches Frachtzentrum und wird auch für militärische Transporte genutzt. Daraus lässt sich ein mögliches Ziel ableiten, aber noch kein Beweis. Die Ermittler haben weder bestätigt, dass eine Antonow angegriffen werden sollte, noch dass die Drohne auf dem Weg zu einem bestimmten Flugzeug war.
Auch der genaue Ablauf ist offen. Nicht bekannt ist, ob die Drohne wegen eines Defekts zu Boden ging, kontrolliert landete, ihr Ziel verfehlte oder absichtlich abgelegt wurde. Ebenso fehlen bislang öffentliche Angaben zur Art und Menge des Sprengstoffs, zur Reichweite, zum Startpunkt und dazu, ob die Vorrichtung technisch zuverlässig hätte zünden können. Ohne diese Informationen lässt sich seriös nicht bestimmen, welche Schäden tatsächlich möglich gewesen wären.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach bei einem Besuch am Flughafen von einer „neuen Qualität der Gefahr“ und einem möglichen „hybriden Anschlagsszenario“. Zugleich mahnte er, über Urheber und Hintergründe nicht zu spekulieren. Nach dem Bericht der Nachrichtenagentur AP sind Herkunft der Drohne, Täter, Motiv und mögliches Ziel weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Die von t-online wiedergegebene Einschätzung der Polizeigewerkschaft, Deutschland sehe sich einer konkreten Bedrohung gegenüber, ist eine sicherheitspolitische Bewertung. Sie ist kein Ermittlungsergebnis zum Leipziger Fall. Eine mit einer Brand- oder Sprengvorrichtung versehene Drohne auf einem Flughafengelände stellt ohne Zweifel eine reale Gefahr dar. Daraus ergeben sich aber nicht automatisch Täter, Auftraggeber und Anschlagsziel.
Ebenso wenig ist bislang belegt, dass Leipzig einer Katastrophe nur um Sekunden entging. Eine kleine Drohne kann ein Flugzeug beschädigen oder einen Brand auslösen. Ob sie eine große Frachtmaschine hätte zerstören können, hängt von Ladung, Zünder, Trefferstelle und Tankfüllung ab. Die technischen Angaben dafür liegen bisher nicht vor. Auch bei der Abwehr größerer Drohnen setzt Deutschland inzwischen auf neue Systeme; F-NEWS berichtete etwa über die Tests der Bundeswehr mit Lasern gegen Drohnen.
Der nüchterne Stand lautet deshalb: Am Flughafen Leipzig/Halle wurde eine Drohne mit einer gefährlichen Vorrichtung gefunden und entschärft. Der Vorfall rechtfertigt intensive Ermittlungen und eine Überprüfung der Flughafensicherung. Ein gezielter Angriff auf Deutschland, eine russische Operation oder ein im letzten Moment verhinderter Anschlag auf ukrainische Flugzeuge sind dagegen bisher Möglichkeiten, keine bewiesenen Tatsachen.







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