Drohnen über deutschen Flughäfen: Bundesregierung bastelt am Abwehrsystem – ohne Kosten, ohne Fristen, ohne Plan

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Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Drohnendetektion an deutschen Flughäfen geantwortet — und dabei vor allem eines demonstriert: viel Zuständigkeitsprosa, aber kaum belastbare Zusagen, wie der Bundestag bekannt gibt.

Anlass der Anfrage war eine seit Jahren bekannte Lücke in der Luftsicherheit. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte ein System zur systematischen Drohnendetektion entwickelt, das Projekt 2023 wegen ungeklärter Finanzierung eingefroren und 2024 vollständig eingestellt — mit der Begründung, Drohnenabwehr sei nun „überwiegend polizeiliche Aufgabe“. Seitdem beruhte die Detektion von Drohnen an Flughäfen nach eigenen Angaben vielfach auf Sichtmeldungen von Piloten oder Bodenpersonal.

Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/5503) klingt zunächst entschlossen: Man verfolge einen „technologieoffenen, risikobasierten und schrittweisen Ansatz“, das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) koordiniere Bund und Länder, und beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt soll eine neue Forschungsstelle mit Schwerpunkt Flughafenschutz entstehen. Am Frankfurter Flughafen betreibt die Bundespolizei seit Anfang 2025 bereits ein System zur Drohnenabwehr und führte dort mehrwöchige Testkampagnen im Rahmen eines sogenannten Reallabors durch.

Doch wer konkrete Zahlen sucht, findet Schulterzucken in Beamtendeutsch. Für die Drohnendetektion an Bundespolizei-Flughäfen sind laut Antwort 30 Millionen Euro eingeplant — bei wie vielen Systemen, für wie viele Standorte und bis wann, bleibt offen. Die Frage nach Stückkosten, Beschaffungsmengen und Zeitplan beantwortet die Regierung mit dem Hinweis auf „laufende Beschaffungsvorhaben“, die konkrete Angaben derzeit nicht zuließen. Konkrete Meilensteine für eine bundesweit einsatzfähige Drohnendetektion? Fehlanzeige — man verweist auf „risikobasierte und zeitlich gestaffelte“ Ausstattung, „auch in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel“.

Was die Regierung unter „geeigneten technischen Mitteln“ im geplanten neuen Bundespolizeigesetz versteht, listet sie immerhin auf: Radar, Funkfrequenzanalyse, elektrooptische Systeme, Klassifizierungstechnik, elektronische Gegenmaßnahmen bis hin zu physischen Abfangsystemen. Viele davon seien „bereits technologisch weit entwickelt oder einsatzreif“. Nur eben noch nicht flächendeckend vorhanden.

Das Reallabor „Drohnenabwehr an Flughäfen“ läuft noch bis voraussichtlich Juni 2026. Die Erkenntnisse daraus seien „unverzichtbar“ für Betriebskonzepte und Ausstattungsplanung, heißt es — womit die Bundesregierung indirekt einräumt, dass ein belastbares Gesamtkonzept für die Zeit danach noch aussteht. Für die Flughäfen außerhalb des Bundespolizei-Zuständigkeitsbereichs sind ohnehin die jeweiligen Landesbehörden zuständig, was eine bundeseinheitliche Lösung strukturell erschwert.

Das Muster ist vertraut: Eine sicherheitsrelevante Infrastrukturlücke wird jahrelang verwaltet, die Zuständigkeit verschoben, das Projekt eingestellt — und wenn die parlamentarische Kontrolle nachhakt, gibt es Koordinierungsgremien und Forschungsstellen statt Lieferdaten.

Dieser Artikel wurde zuerst auf F-NEWS veröffentlicht.
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