Das Bundeskabinett hat die umstrittene Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen damit Befugnisse erhalten, die weit über das bisherige Sammeln und Auswerten von Informationen hinausgehen. Die Dienste sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen aktiv in IT-Systeme eingreifen, technische Einrichtungen unschädlich machen und Gefahren mit operativen Maßnahmen abwehren dürfen.
Für den Bundesnachrichtendienst bedeutet die Reform einen grundlegenden Rollenwechsel. Bei einer konkreten Gefährdung durch einen ausländischen Staat oder eine terroristische Struktur soll der BND im Ausland nicht mehr nur beobachten. Vorgesehen sind Eingriffe in Computersysteme und in besonders schweren Fällen auch Sabotage gegen Anlagen oder Geräte, von denen eine akute Gefahr ausgeht. Im Verteidigungsfall soll der Dienst enger mit der Bundeswehr zusammenarbeiten.
Auch der Verfassungsschutz soll erheblich aufgerüstet werden. Zu den geplanten Mitteln gehören Online-Durchsuchungen, der heimliche Zugriff auf Computer und Smartphones sowie die Möglichkeit, Sicherheitslücken anzukaufen und einzusetzen. Selbst Tatmittel wie Waffen, Sprengstoffgrundstoffe oder IT-Geräte könnten bei einer unmittelbaren schweren Gefahr sabotiert oder unbrauchbar gemacht werden. Die Bundesregierung spricht von einer notwendigen Anpassung an Spionage, Terrorismus, Cyberangriffe und hybride Kriegführung.
Die Reform ist gerade deshalb umstritten, weil die Grenze zwischen Nachrichtengewinnung und aktivem staatlichem Eingriff verwischt. Dienste, die im Geheimen arbeiten, erhalten Werkzeuge, die bislang eher Polizei und Militär zugeordnet wurden. Zugleich soll die Kontrolle neu geordnet werden. Über Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entschied bislang die G10-Kommission des Bundestages. Künftig soll der Unabhängige Kontrollrat eine größere Rolle übernehmen.
Dass die Sorge vor ausufernden Befugnissen nicht theoretisch ist, zeigen frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es erklärte Teile der BND-Überwachung bereits für verfassungswidrig. F-News berichtete außerdem über einen Verfassungsschutz, zu dessen Überwachung von Abgeordneten die Bundesregierung dem Parlament Auskunft verweigerte. Auch die Warnung des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, die Entwicklung gehe „in Richtung Orwell“, erhält durch den Kabinettsbeschluss neues Gewicht.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Nun müssen Bundestag und Bundesrat über das Gesetzespaket beraten. Dort wird sich zeigen, ob die vorgesehenen Schranken tatsächlich tragen oder ob Deutschland zwei Behörden schafft, die im Namen der Gefahrenabwehr hacken, sabotieren und überwachen dürfen, während große Teile ihrer Arbeit zwangsläufig geheim bleiben.
Grundlagen der Meldung sind die Darstellung der Bundesregierung zum Reformvorhaben, die Angaben des Deutschen Bundestages sowie Berichte von NDR und WDR und netzpolitik.org.






