Ab 1. September gilt an Österreichs Schulen das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Doch noch bevor das Schuljahr beginnt, kündigen mehrere islamische Gemeinden laut einem Bericht der „Krone“ an, sich dem Gesetz nicht beugen zu wollen. Bis zu 12.000 Mädchen könnten von der Regelung betroffen sein.
Das Gesetz untersagt Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Schule ein Kopftuch, das den Kopf nach islamischer Tradition verhüllt. Es gilt auch an islamischen Privatschulen und im islamischen Religionsunterricht, nicht aber auf dem Schulweg, in der Freizeit, beim häuslichen Unterricht oder bei Unterricht außerhalb des Schulgeländes. Die Altersgrenze knüpft an die österreichische Religionsmündigkeit mit 14 Jahren an.
Der Ablauf ist gestaffelt. Beim ersten Verstoß soll die Schule mit dem Mädchen sprechen und die Eltern informieren. Bei weiteren Verstößen folgen Gespräche mit Schulleitung und Bildungsdirektion. Erst wenn Eltern das Verbot dauerhaft ignorieren, droht ihnen ein Verwaltungsverfahren mit 150 bis 800 Euro Geldstrafe. Das Kopftuch darf dem Mädchen nicht gewaltsam abgenommen werden. Lehrkräfte müssen Verstöße allerdings melden; die Entscheidung über ein Verfahren liegt nicht bei ihnen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich versucht bereits, Familien auf den Konflikt einzustimmen. In ihrem Fragen-und-Antworten-Katalog kündigt sie Gutachten und mögliche rechtliche Schritte an. Sie betont, dass die Schülerinnen weiter am Unterricht und an allen Schulaktivitäten teilnehmen dürften. Die Organisation nennt die geplanten Gespräche mit Eltern und Behörden zwar „Aufklärung“, macht aber zugleich klar, dass sie gegen das Gesetz vorgehen will.
Die Lehrergewerkschaft warnt laut „Krone“ davor, dass die Politik die Konflikte an die Schulen delegiert. Lehrer sollen nun ein staatliches Verbot durchsetzen, während einige Eltern und Gemeinden bereits Widerstand ankündigen. Ein Lehrervertreter berichtete der Zeitung, einzelne Communitys hätten offen erklärt, das Verbot nicht zu beachten. Damit droht ausgerechnet den Lehrkräften der Streit, den Politik und Verbände seit Monaten führen.
Der Verfassungsgerichtshof hat erste Anträge gegen die Regelung im Juli nicht inhaltlich entschieden, sondern wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit zurückgewiesen. Ab September werden die juristischen Auseinandersetzungen damit erst beginnen. F-NEWS berichtete bereits über die Debatte um Kopftücher bei Achtjährigen und die IGGÖ sowie über Elternbriefe zum Kopftuchverbot in elf Sprachen. Entscheidend ist nun, ob Österreich sein Gesetz auch durchsetzt oder es schon am ersten Schultag zur unverbindlichen Empfehlung herunterstufen lässt.








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