Kopftuch für Achtjährige: FPÖ fordert Auflösung der IGGÖ

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Symbolbild: Kopftuch auf einem Stuhl in einem leeren Klassenzimmer
Symbolbild: Kopftuch in einem leeren Klassenzimmer.

Der nächste Akt in der österreichischen Kopftuch-Debatte ist da. F-NEWS hatte bereits über den Fall berichtet: Kopftuch für Achtjährige: Islamische Glaubensgemeinschaft legt sich mit Österreichs Verbot an. Nun fordert die FPÖ Konsequenzen bis hin zur Auflösung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, kurz IGGÖ.

Auslöser ist ein Feststellungsbescheid der IGGÖ, über den „Heute“ berichtet. Darin geht es um die Bewertung des Kopftuchs als islamische Religionspraxis. Laut Bericht heißt es, das Tragen des Kopftuchs erfordere eine Verhüllung des gesamten Körpers mit Ausnahme der Hände bis zum Handgelenk und des Gesichts. Haare, Hals und Nacken seien demnach ein untrennbarer Teil davon.

Besonders brisant ist die Altersfrage. Unter Verweis auf die schiitische Lehre, die von der IGGÖ als legitim anerkannt werde, sei die Verhüllung für Mädchen bereits mit Vollendung des neunten Lebensjahres beziehungsweise nach dem Mondkalender schon mit acht Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen erforderlich. Übersetzt: Volksschulmädchen sollen in ein religiöses Zuchtkorsett gesteckt werden, bevor sie überhaupt begreifen können, was hier über ihren Körper entschieden wird.

Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp fordert deshalb die Auflösung der IGGÖ beziehungsweise die Aberkennung ihres Status. In einer OTS-Aussendung schreibt er: Wer ein Kopftuch-Gebot für Mädchen im Volksschulalter rechtfertige, stelle religiösen Zwang über die Freiheit von Kindern. Eine solche Organisation dürfe in Österreich nicht länger offiziell anerkannt sein.

Damit hat Nepp recht. Ein Staat, der sich selbst ernst nimmt, darf nicht tatenlos zusehen, wenn eine anerkannte Religionsvertretung ausgerechnet bei kleinen Mädchen mit Verhüllungsregeln hantiert. Das ist keine harmlose Frömmigkeit. Das ist ein politischer und gesellschaftlicher Machtanspruch, der Kinderkörper zum Austragungsort ideologischer Ordnungsvorstellungen macht.

Der unverfrorene Vorstoß zeigt, wie dreist solche Organisationen inzwischen auftreten. Während Österreich ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren vorbereitet, legt die IGGÖ offenbar eine religiöse Lesart vor, nach der das Kopftuch schon für Achtjährige relevant wird. Das ist keine Integration. Das ist offene Gegenprogrammierung gegen den freiheitlichen Rechtsstaat.

Natürlich werden die üblichen Beschwichtiger wieder von Religionsfreiheit reden. Doch Religionsfreiheit ist kein Freibrief, Kinder unter ein Symbol weiblicher Unterordnung zu stellen. Erwachsene Frauen können Entscheidungen treffen. Achtjährige Mädchen können das nicht. Wer so tut, als sei das eine autonome Glaubensentscheidung eines Kindes, beleidigt den gesunden Menschenverstand.

Auch FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger sieht sich laut „Heute“ bestätigt. Sie bezeichnet das Kopftuch als Symbol des politischen Islams, der Unterdrückung von Frauen und archaischer Gesellschaftsvorstellungen. Die Freiheitlichen bekräftigen zudem ihre Forderung nach einem Kopftuchverbot sowie einem Verbot der Verschleierung an öffentlichen Pflichtschulen, auch für das schulische Personal und insbesondere für Lehrerinnen.

Das ist konsequent. Schulen sind keine Missionsräume. Sie sind Schutzräume für Kinder. Wer Mädchen im Volksschulalter verhüllen will, bringt nicht Vielfalt in den Unterricht, sondern ein Geschlechterbild, das mit Gleichberechtigung, Kinderschutz und europäischer Freiheit unvereinbar ist. Gerade deshalb reicht ein mildes Kopfschütteln nicht mehr aus.

Die Bundesregierung muss klären, ob eine Organisation, die solche Positionen vertritt oder deckt, weiterhin als offizielle Glaubensgemeinschaft auftreten darf. Anerkennung durch den Staat ist kein Naturrecht. Sie ist an Loyalität zur Verfassung, zu den Rechten von Kindern und zur Freiheit des Individuums gebunden. Wer diese Linie überschreitet, muss den Status verlieren.

Der Fall ist ein Prüfstein. Österreich kann jetzt zeigen, dass Kinderschutz mehr ist als Sonntagsrede. Oder es kann wieder so lange relativieren, bis aus jedem Tabubruch ein neuer Normalzustand wird. Die FPÖ-Forderung nach harten Konsequenzen ist deshalb nicht überzogen. Sie ist überfällig.


Quellen

Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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