Kinderschänder, Babymörder und Hundevergewaltiger fordern Geschlechtsbehandlung im Gefängnis

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Drei verurteilte Schwerverbrecher aus einem Männergefängnis im US-Bundesstaat Washington klagen gegen die Strafvollzugsbehörde auf „geschlechtsangleichende“ Versorgung. Wie ReduXX berichtet, handelt es sich um Michael R. Caldwell, der zwei Mädchen vergewaltigt hatte, Hunter S. Christian, der wegen sexuellen Missbrauchs von Hunden und Besitzes von Missbrauchsdarstellungen verurteilt wurde, sowie Andrew S. Kennedy, der wegen des Todes eines elf Monate alten Kindes eine langjährige Haftstrafe verbüßt.

Die Männer sitzen in der Coyote Ridge Correctional Facility, einem Männergefängnis mittlerer Sicherheitsstufe. Ihre erste, 324 Seiten lange Klage reichten sie im Dezember 2025 ein. Darin werfen sie dem Department of Corrections vor, ihnen nicht ausreichend „gender-affirming care“ zu gewähren. Sie berufen sich dabei auf den Americans with Disabilities Act und auf einen früheren Fall eines inhaftierten Kindermörders in Indiana.

Caldwell wurde 2014 wegen der Vergewaltigung zweier ihm anvertrauter Mädchen zu 26 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. In der Klage beklagt er unter anderem, dass er ein Lasergerät zur Haarentfernung nicht mehr in einem privaten Raum der Krankenstation benutzen könne. Er müsse es in seiner Zelle verwenden, deren Fenster von anderen Insassen und Vollzugsbeamten eingesehen werden könne. Außerdem beanstandet er, dass es in einer Textilwerkstatt keinen eigenen Umkleideraum für ihn gebe. Den Job habe er deshalb aufgegeben.

Christian nennt sich inzwischen Szeth Aslan Magnus und bezeichnet sich als nichtbinär und intersexuell. Nach Angaben von ReduXX wurde er 2019 unter anderem wegen Tierquälerei mit sexuellem Motiv verurteilt. Er verlangt Minoxidil für das Haarwachstum, obwohl bei ihm keine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert worden sei und er keine feminisierende Hormontherapie anstrebe. Zudem forderte er niedrig dosiertes Testosteron wegen einer behaupteten Verkleinerung seiner Hoden. Auch er beanstandet die fehlende Privatsphäre bei der Nutzung eines Lasergeräts.

Kennedy verbüßt laut dem Bericht 31 Jahre Haft wegen „homicide by abuse“ nach dem Tod eines elf Monate alten Kindes aus seiner Familie. Er beschreibt sich in den Unterlagen als nichtbinär, „two-spirit“ und intersexuell. Kennedy wirft einem Gefängnisarzt vor, ihn wegen seines männlichen Erscheinungsbildes als Mann behandelt zu haben. Er verlangte DNA- und Blutuntersuchungen auf Intersexualität. Weil er keine körperlichen oder hormonellen Eingriffe anstrebe, sei ihm die beantragte Versorgung verweigert worden.

Im Juni reichten die drei Männer eine überarbeitete Klage ein. Sie verlangen konkrete Vorgaben für die Gefängnispolitik, psychologische Untersuchungen, Elektrolyse, Körperkonturierungen und weitere Maßnahmen sowie erhebliche Geldentschädigungen. Am 11. August erklärte die zuständige Bundesrichterin jedoch, die Klage bündele drei unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils eigene Beweise und Prüfungen erforderten. Christian und Kennedy sollen begründen, warum ihre Teile nicht getrennt abgewiesen werden sollten. Über die eigentlichen Vorwürfe entschied das Gericht ausdrücklich noch nicht.

ReduXX erwartet im September eine weitere Entwicklung in dem Verfahren. F-NEWS berichtete zuvor über einen Fall in Oregon, in dem ein wegen Tötung verurteilter Mann nach Geschlechtswechsel entschädigt und in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sowie über die offenen Datenlücken der Bundesregierung zu Risiken und Missbrauch beim Selbstbestimmungsgesetz.

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