EU terrorisiert kleine Versandhändler: Amazon und Bürokratie-Dienstleister profitieren

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Am 12. August wird die nächste Brüsseler Bürokratiemaschine scharfgestellt. Dann gilt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40, kurz PPWR, grundsätzlich unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Offiziell soll sie Verpackungsmüll reduzieren und Hersteller stärker an den Entsorgungskosten beteiligen. Für kleine Versandhändler kann sie den Verkauf in andere EU-Länder jedoch so teuer und kompliziert machen, dass sich grenzüberschreitende Bestellungen schlicht nicht mehr lohnen.

Der entscheidende Punkt steht in den Artikeln 44 und 45. Wer Verpackungen oder verpackte Waren erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, muss im dortigen Herstellerregister erfasst sein. Ohne Registrierung darf die Ware in diesem Staat nicht angeboten werden. Beim Versand an Endkunden gilt der Händler als Hersteller der Versandverpackung. Ein kleiner deutscher Onlineshop, der nach Frankreich, Italien, Österreich oder Schweden liefert, trifft damit nicht auf ein europäisches Verfahren, sondern weiterhin auf nationale Register, Meldungen, Gebühren und Entsorgungssysteme.

Noch absurder wird es bei der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung. Die Verordnung sieht für Anbieter, die in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, grundsätzlich einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten vor. Im schlimmsten Fall benötigt ein kleiner Händler damit nicht nur mehrere Registrierungen, sondern für jedes bediente Zielland einen zusätzlichen Dienstleister. Wer in 20 oder 26 Staaten gelegentlich einige Pakete verschickt, müsste eine Verwaltungsstruktur finanzieren, die eher zu einem Großkonzern als zu einer Einpersonenfirma passt.

Die Kosten entstehen unabhängig davon, ob in einem Land tausend Pakete oder nur fünf Bestellungen im Jahr ankommen. Nationale Bagatellgrenzen und vereinfachte Meldungen können einzelne Pflichten abmildern, bilden aber keine verlässliche europaweite Befreiung für Kleinstunternehmen. Genau das zerstört den wirtschaftlichen Sinn vieler kleiner Auslandsgeschäfte: Wer mit einem Land nur wenige Hundert Euro Umsatz erzielt, kann dafür nicht jährlich Registrierung, Meldedienst, Systembeteiligung und Bevollmächtigten bezahlen.

Dass selbst Brüssel die eigene Konstruktion für überzogen hält, ist inzwischen amtlich. Die EU-Kommission hat Ende 2025 vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für innerhalb der EU ansässige Unternehmen auszusetzen. In ihrer Begründung schreibt sie ausdrücklich von Verwaltungskosten und Belastungen, von denen besonders kleine und mittlere Unternehmen betroffen seien. Der Vorschlag ist das unfreiwillige Eingeständnis, dass die Verordnung einen Binnenmarkt schaffen will und gleichzeitig für jedes Zielland einen neuen bürokratischen Schlagbaum errichtet.

Für Anbieter von außerhalb der EU bleibt die Vertreterpflicht nach dem Kommissionsvorschlag bestehen. Wie ernst Deutschland die Regel nimmt, zeigt die Zentrale Stelle Verpackungsregister: Ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung müssen ab dem 12. August einen Bevollmächtigten benennen und ihn im Register LUCID eintragen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht nennt die Behörde nicht.

Die Folgen sind vorhersehbar. Große Plattformen und Konzerne verteilen die Kosten auf Millionen Sendungen. Kleine Händler werden einzelne Länder aus ihren Liefergebieten streichen oder den Auslandsversand ganz aufgeben. Verbraucher verlieren Auswahl, kleine Manufakturen verlieren Kunden und spezialisierte Compliance-Dienstleister gewinnen ein neues Geschäftsmodell. Wie schon bei der EU-Sperre traditioneller Produkte im Beitrag „EU-Bürokratie sperrt Heilpilze aus“ trifft die gleiche Regel auf dem Papier alle, finanziell aber vor allem die Kleinen.

Auch die von F-News beschriebene Ausweitung neuer Verpackungs- und Pfandsysteme zeigt, wie schnell aus einem Umweltziel ein Verwaltungsapparat wird. Verpackungen sollen recyclingfähig, dokumentiert, registriert und finanziert sein. Über das Ziel lässt sich reden. Nicht hinnehmbar ist ein System, das einen Händler für ein einziges Paket nach Belgien fast so behandelt wie einen Konzern mit eigener Rechtsabteilung.

Der EU-Binnenmarkt wurde einmal damit beworben, Grenzen für Waren abzubauen. Ab dem 12. August droht für kleine Versandhändler das Gegenteil: Die Zollschranke ist verschwunden, dafür steht nun an jeder Landesgrenze ein Verpackungsregister. Amazon wird damit fertig. Der kleine Händler möglicherweise nicht.

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