Bundesanwaltschaft übernimmt COM-Ermittlungen: Deutscher soll Online-Terrorgruppe geführt haben

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Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Nach der Mitteilung vom 7. August besteht gegen ihn der Verdacht, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. In beiden Gruppierungen soll er eine Führungsrolle eingenommen, eine von ihnen sogar mitgegründet haben.

Die Liste der Vorwürfe ist schwer: Die Ermittler prüfen unter anderem den Verdacht der Anstiftung zum Mord, mehrfacher Brandstiftung, schwerer Sexualstraftaten gegen Minderjährige, der Verbreitung strafbarer Inhalte sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Das sind Ermittlungsbehauptungen, keine Feststellungen eines Gerichts. Für Kai M. gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll Kai M. spätestens Ende März 2024 mit anderen eine rechtsextrem geprägte Online-Gruppe gegründet haben. Ihr Zweck soll auf besonders schwere Gewalttaten wie Mord oder Totschlag gerichtet gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppierung vor, durch Gewalttaten und entsprechende Aufrufe den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeiführen zu wollen. Bild- und Videomaterial solcher Taten soll in Chats verbreitet worden sein, um neue Anhänger zu gewinnen und weitere Anschläge zu bewerben.

Spätestens Ende 2024 soll sich der Beschuldigte einer zweiten Gruppe mit krimineller Ausrichtung angeschlossen haben. Beide Netzwerke ordnet die Bundesanwaltschaft der sogenannten COM-Szene zu oder sieht sie dieser zumindest verbunden. Gemeint sind lose und teils international vernetzte Online-Strukturen, deren Angehörige vor allem über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen nach sehr jungen, oft weiblichen Opfern suchen. Diese sollen durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen, Selbstverletzungen oder sogar zum Suizid gedrängt werden.

Besonders brisant ist die internationale Dimension der Vorwürfe. Kai M. soll gemeinsam mit weiteren Mitgliedern einen Minderjährigen in Russland zu einer tödlichen Messerattacke an einer Schule angestiftet haben. Zudem soll er zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen und Jugendliche in den USA und Schweden dazu gebracht haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Auch bei den weiteren, besonders schweren Vorwürfen gegen Minderjährige schildert die Behörde einen Tatverdacht über das Internet; nähere Einzelheiten erspart F-NEWS den Lesern bewusst.

Der Beschuldigte wurde bereits am 17. März 2026 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nun soll er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, um den Haftbefehl anzupassen. Dass der Generalbundesanwalt das Verfahren übernommen hat, unterstreicht die besondere Bedeutung des Falls. Die Strafverfolger müssen es dabei schaffen, genau gegen solche mutmaßlichen Gewaltstrukturen vorzugehen – statt unter dem Schlagwort „Online-Sicherheit“ pauschal die Kommunikation aller Bürger zu überwachen, wie F-NEWS bei britischen Zensurplänen kritisiert hat.

Kai M. sitzt bereits in Untersuchungshaft. Mit der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft liegt der Fall nun bei der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. Ob sich die schweren Vorwürfe vor Gericht erhärten, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Eine weitere aktuelle Entscheidung der Behörde behandelte F-NEWS bei der Festnahme im Zusammenhang mit mutmaßlicher HAMAS-Waffenbeschaffung.

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