Der Zürcher Kantonsrat hat einem Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten zugestimmt. Es soll Lehrerinnen ebenso treffen wie Schülerinnen. Der Vorstoss der SVP wurde laut Blick knapp angenommen. Nun muss der Regierungsrat innerhalb von zwei Jahren eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Der Beschluss betrifft den größten Schweizer Kanton. Das Kopftuch soll im Klassenzimmer und im Kindergarten nicht mehr getragen werden dürfen. Für Lehrerinnen geht es dabei auch um die weltanschauliche Neutralität des staatlichen Unterrichts. Bei Schülerinnen steht der Schutz von Mädchen im Mittelpunkt, die sich religiösem oder familiärem Druck nicht ohne Weiteres entziehen können.
Die SVP begründete ihren Vorstoß mit der Gleichstellung. „Frauen und Mädchen sind keine Menschen zweiter Klasse“, erklärte Kantonsrat Tobias Infortuna laut Blick. SP, Grüne, Mitte und die Alternative Liste stellten sich gegen das Verbot. Die Regierung muss bei der Ausformulierung des Gesetzes unter anderem die Religionsfreiheit und das Bundesrecht berücksichtigen.
Rechtlich ist der Weg nicht frei von Hürden. Das Schweizer Bundesgericht hatte 2015 ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen abgelehnt. Der Zürcher Beschluss ist deshalb noch kein geltendes Verbot. Er ist aber eine klare politische Ansage: Der Kanton will nicht länger hinnehmen, dass religiöse Bekleidungsvorschriften bis in staatliche Klassenzimmer hineinwirken.
Die Zürcher SVP will den Druck erhöhen und prüft bereits eine kantonale Volksinitiative. Diese könnte das Verbot auf weitere öffentliche Einrichtungen ausdehnen. Damit geht es nicht nur um eine Schulregel, sondern um die Frage, ob der Staat islamisch begründete Verhüllung als reine Privatsache behandelt oder die Freiheit von Mädchen wirksam schützt.
In Österreich läuft die Auseinandersetzung seit Monaten. F-NEWS berichtete über Islamverbände, die ein Kopftuchverbot ignorieren wollen, und über Boykott-Seminare für Lehrer. Zürich wählt nun einen anderen Weg und schafft zunächst die politische Grundlage dafür, das Kopftuch aus staatlichen Bildungseinrichtungen zu entfernen.








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