Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat kurz vor der Bundestagswahl 2025 die Abberufung eines bereits berufenen Wahlhelfers veranlasst. Der Fall aus Blankenburg im Harz wurde jetzt durch eine parlamentarische Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Gordon Köhler öffentlich. Wie das Bürgernetzwerk Ein Prozent berichtet, bleiben entscheidende Fragen bis heute unbeantwortet.
Am 13. Februar 2025 erfuhr die Verfassungsschutzbehörde nach eigener Darstellung von der Personalie. Einen Tag später informierte sie die Landeswahlleiterin. Am 18. Februar wurde der Kreiswahlleiter eingeschaltet, am 19. Februar rief die Stadt Blankenburg den Betroffenen an und teilte ihm die Abberufung mit. Vom ersten Hinweis bis zum Ausschluss verging nicht einmal eine Woche.
Die Landesregierung erklärte lediglich, der Wahlhelfer sei nach einer „hinreichenden Einschätzung“ des Verfassungsschutzes für die Tätigkeit nicht geeignet gewesen. Welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde lagen und nach welchen Maßstäben sie getroffen wurde, sagt sie nicht. Auch wie der Inlandsnachrichtendienst auf den Mann aufmerksam wurde, bleibt offen. Nur eines wird mitgeteilt: Die Information sei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden.
Noch brisanter ist der Blick auf die Landtagswahl am 6. September. Ob der Verfassungsschutz erneut Wahlhelfer überprüft oder Hinweise an Wahlbehörden weitergibt, beantwortet die Regierung nicht. Ebenso verweigert sie eine Auskunft dazu, ob damals alle Wahlhelfer überprüft wurden oder nur einzelne ins Visier gerieten.
Formal schiebt die Landesregierung die Verantwortung für Berufung und Abberufung den Kommunen zu. Im konkreten Fall handelte die Stadt Blankenburg aber erst, nachdem Verfassungsschutz, Landeswahlleitung und Kreiswahlleitung eingeschaltet waren. Dem betroffenen Wahlhelfer habe der Rechtsweg offengestanden. Eine gerichtliche Klärung gab es offenbar nicht.
F-NEWS berichtete bereits über 1.624 doppelt verschickte Briefwahlunterlagen in Sachsen-Anhalt. Erst am Dienstag machte CDU-Ministerpräsident Sven Schulze zudem deutlich, dass er nach der Wahl ohne Ministerpräsidentenwahl weiterregieren will. Wenn nun auch die Auswahl der Wahlhelfer im Dunkeln bleibt, verliert die Wahl weiter an Vertrauen.
Ein Verfassungsschutz, der einer Regierung untersteht, darf nicht zum geheimen Türsteher an der Wahlurne werden. Wer Wahlhelfer ausschließt, muss die Gründe offenlegen. Alles andere nährt den Verdacht, dass politische Etiketten über die gleichberechtigte Mitwirkung am Wahlprozess entscheiden.








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