Der Schweizer Bundesrat will das weitreichende Vertragspaket mit der Europäischen Union nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Eine obligatorische Abstimmung von Volk und Kantonen lehnt er ab. Die SVP spricht von einer „Ohrfeige für den Souverän“. Angesichts der Tragweite der Verträge ist das noch milde formuliert.
Der Unterschied ist entscheidend. Bei einem obligatorischen Referendum müsste das Paket automatisch an die Urne. Für die Annahme wären sowohl die Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone erforderlich. Beim vom Bundesrat beantragten fakultativen Referendum findet eine Abstimmung dagegen nur statt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist 50.000 Stimmberechtigte unterschreiben oder acht Kantone sie verlangen. Anschließend entscheidet allein das Volksmehr.
Der Bundesrat bestreitet nicht, dass das Paket tief in das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU eingreift. Auf seiner eigenen Informationsseite nennt er unter anderem die dynamische Übernahme von EU-Recht, eine einheitliche Auslegung, Überwachung und Streitbeilegung. Hinzu kommen neue Abkommen über Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Dennoch soll das letzte Wort der Kantone umgangen werden.
Die Regierung verkauft das Paket als Fortsetzung des bilateralen Weges und nicht als außenpolitischen Kurswechsel. Genau daran entzündet sich der Streit. Die SVP hält die Bindung an künftiges EU-Recht und die institutionellen Regeln für einen so schweren Eingriff in die schweizerische Selbstbestimmung, dass ein doppeltes Mehr von Volk und Kantonen zwingend sei.
Der Bundesrat schafft die Volksabstimmung damit nicht vollständig ab. Er verlagert aber die Verantwortung auf jene Bürger und Kantone, die den Urnengang erst erzwingen müssen. Zugleich nimmt er den Kantonen das Ständemehr und damit den besonderen Schutz, den die föderale Schweiz bei Verfassungsfragen kennt.
Das Parlament kann den Antrag des Bundesrates noch ändern. Dort liegt nun die letzte Chance, die Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Dass der Bundesrat bei einem Paket ausgerechnet auf die schwächere Abstimmungsform setzt, das dauerhaft die Übernahme europäischen Rechts regeln soll, wirkt nicht wie Vertrauen in die direkte Demokratie. Es wirkt wie die Angst vor ihrem Ergebnis.
Wie schnell staatliche Stellen demokratische Mitsprache zur lästigen Hürde erklären, zeigte F-News bereits beim Ausschluss politischer Kandidaten von Wahlen. Und auch die Brüsseler Regulierung alltäglicher Produkte zeigt, wie weit Entscheidungen ohne unmittelbare Kontrolle der Betroffenen reichen können. Die Schweiz besitzt mit ihrer direkten Demokratie ein Gegenmittel. Der Bundesrat sollte es nicht ausgerechnet bei den EU-Verträgen verdünnen.






