Schweden greift durch: Doppelte Strafen im Kampf gegen Migrantenbanden

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Schweden zieht die strafrechtlichen Schrauben im Kampf gegen seine Bandenkriminalität deutlich an. Seit dem 1. August gilt für Straftaten mit Verbindung zu kriminellen Netzwerken grundsätzlich ein doppelt so hoher Strafwert. Gleichzeitig werden nahezu 50 Strafrahmen verschärft. Bei mehreren Delikten kann das bisherige Höchstmaß verdoppelt werden, in besonders schweren Serien von Gewalt- und Sexualverbrechen ist sogar lebenslange Haft möglich.

Das vom schwedischen Reichstag beschlossene Gesetzespaket umfasst ausdrücklich alle Taten mit einem Zusammenhang zu kriminellen Netzwerken. Einen beantragten pauschalen Ausschluss Minderjähriger lehnte das Parlament ab. Damit können die neuen Verschärfungen auch 15- bis 17-jährige Täter treffen, wobei die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts zunächst weiter gelten.

Der Grund liegt auf der Straße: Schwedische Banden rekrutieren gezielt immer jüngere Täter. Kinder ohne längere kriminelle Vorgeschichte werden über soziale Netzwerke für Schießereien, Sprengstoffanschläge und bezahlte Mordaufträge angeworben. Die schwedische Polizei berichtete bereits 2024, dass aus einfachen Botengängen inzwischen brutale Mordaufträge geworden seien. Im Jahr 2025 befassten sich Gerichte mit 158 Verfahren gegen 88 Kinder unter 15 Jahren; 25 von ihnen standen im Verdacht, an Tötungsdelikten beteiligt gewesen zu sein.

Auch die Hintermänner sollen härter getroffen werden. Das Höchstmaß für das Einbeziehen Minderjähriger in Straftaten steigt nach Regierungsangaben seit dem 1. August auf sechs Jahre und wird damit verdreifacht. Ein weiterer Vorschlag sieht für besonders schwere Fälle zwei bis acht Jahre Haft vor. Die Botschaft ist eindeutig: Wer Kinder als billige und scheinbar folgenlose Auftragskiller benutzt, soll nicht länger mit vergleichsweise milden Strafen davonkommen.

Davon zu unterscheiden ist die geplante Senkung der Strafmündigkeit. Die Regierung wollte zunächst 13-Jährige bei schwersten Verbrechen strafrechtlich belangen, fand dafür aber keine Mehrheit. Der neue Entwurf setzt die Grenze für Mord, schwere Waffendelikte und andere Taten mit mindestens vier Jahren Mindeststrafe befristet auf 14 Jahre. Diese Reform soll nach dem aktuellen Regierungsfahrplan erst am 10. September in Kraft treten. Sie gilt also nicht bereits seit dem 1. August.

Schwedens Bandengewalt lässt sich von der jahrzehntelangen Masseneinwanderung und der gescheiterten Integration in zahlreichen Vorstädten nicht trennen. Kriminelle Netzwerke rekrutieren besonders in stark migrantisch geprägten Wohngebieten. Untersuchungen zu Stockholmer Banden kamen bei bekannten Gangmitgliedern auf einen Anteil mit ausländischen Wurzeln von mehr als 80 Prozent. Das schwedische Amt für Kriminalprävention stellte zudem fest, dass der Anteil der wegen versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte registrierten Verdächtigen besonders unter den in Schweden Geborenen mit zwei im Ausland geborenen Eltern gestiegen ist. Die aktuelle landesweite Polizeierhebung verschleiert diesen Zusammenhang eher, als ihn aufzuklären: Sie erfasst nur die Staatsangehörigkeit, nicht den Migrationshintergrund. Dass 81 Prozent der rund 17.500 aktiven Gangkriminellen einen schwedischen Pass besitzen, sagt bei Eingebürgerten und Nachkommen von Einwanderern über ihre Herkunft nahezu nichts aus.

Die Folgen sind unübersehbar. Stadtteile in Stockholm, Malmö, Göteborg und weiteren Orten wurden durch Parallelgesellschaften, offene Drogenmärkte, Schießereien und Sprengstoffanschläge drastisch verändert. Der Staat reagiert nun mit Strafverdopplungen, Jugendgefängnissen und einer möglichen Absenkung der Strafmündigkeit. Das ist notwendig – aber es ist zugleich die späte Rechnung für eine Einwanderungspolitik, die über Jahre hohe Zuwanderung zuließ und die Entstehung abgeschotteter Milieus kleinredete.

Auch Deutschland diskutiert seit Jahren über dieselben Warnzeichen. F-News hat die Überrepräsentation bestimmter ausländischer Gruppen bei Gewaltkriminalität anhand amtlicher Zahlen dokumentiert. Ebenso zeigt der Fall eines 16-Jährigen, der Richtern nach einem Totschlagsurteil mit dem Tod drohte, wie früh schwere Gewalt und offene Verachtung des Rechtsstaats beginnen können.

Schwedens neue Härte kommt spät. Entscheidend wird sein, ob Gerichte die verdoppelten Strafwerte konsequent anwenden, die erwachsenen Auftraggeber tatsächlich erreichen und die Rekrutierung von Kindern stoppen. Nur höhere Strafen zu beschließen, ohne die Ursachen der entstandenen Parallelgesellschaften zu benennen, wäre wieder nur die Hälfte der Wahrheit.

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