Pharmadiktatur: Bund bleibt BioNTech-Aktionär – angeblich keine Interessenkonflikte

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Der Bund ist nach der Übernahme von CureVac durch BioNTech weiter Aktionär eines Impfstoffherstellers. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Aus der früheren KfW-Beteiligung an CureVac wurde durch einen Aktientausch eine Beteiligung von 0,6 Prozent an BioNTech. Zuvor hielt der Bund 13,3 Prozent an CureVac.

Die Bundesregierung betont in der Bundestagsdrucksache 21/7662, die Beteiligung sei so gering, dass dem Bund kein Aufsichtsratssitz zustehe. Über die allgemeinen Aktionärsrechte hinaus habe er keine Einflussmöglichkeit auf unternehmerische Entscheidungen von BioNTech. Das ist die formale Seite.

Doch ausgerechnet bei Impfstoffen kann es nicht genügen, auf die geringe Prozentzahl zu verweisen. Der Staat ist Gesetzgeber, Käufer, Förderer und in Krisenzeiten zugleich derjenige, der mit Kampagnen und Vorgaben massiv in die Gesundheitsentscheidungen der Bürger eingreift. Wenn derselbe Staat zudem an einem Unternehmen beteiligt ist, das aus Impfstoffen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann, liegt ein möglicher Interessenkonflikt auf der Hand. Ein Anteil von 0,6 Prozent beweist keine unzulässige Einflussnahme, er macht sie aber nicht unmöglich und entbindet die Regierung nicht von maximaler Transparenz.

Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie eng politische Entscheidungen, milliardenschwere Beschaffung, staatliche Förderung und die Interessen großer Pharmakonzerne zusammenlaufen können. F-NEWS berichtete zuletzt über 200 Strafanzeigen gegen BioNTech und das Paul-Ehrlich-Institut. Gerade deshalb ist jede staatliche Unternehmensbeteiligung in diesem Bereich besonders heikel.

Schon vor Corona war mit dem Masernschutzgesetz eine politische Grenze verschoben worden. Wer keinen verlangten Impfnachweis vorlegt, kann von Kita und Schule ausgeschlossen oder mit einem Bußgeld belegt werden. F-NEWS hat über die Forderung berichtet, die Masern-Impfpflicht abzuschaffen. Das Gesetz war ein Vorgeschmack darauf, wie schnell aus einer medizinischen Empfehlung staatlicher Druck werden kann.

Der Bund muss daher offenlegen, welche wirtschaftlichen Beziehungen, Förderungen, Lieferverträge und Gespräche es mit BioNTech gibt.

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