Staatliche Impfpflichten greifen in die körperliche Selbstbestimmung ein und setzen Eltern unter massiven Druck. Die AfD-Fraktion fordert deshalb die vollständige Aufhebung des Masernschutzgesetzes und eine grundsätzliche Absage an neue Impfpflichten. Impfentscheidungen sollen freiwillig bleiben und ausschließlich von Betroffenen beziehungsweise Eltern gemeinsam mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.
In ihrem Antrag mit der Drucksachennummer 21/6933 verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, keine neuen Impfpflichten anzustreben und bestehende Regelungen unverzüglich aufzuheben. Zur Begründung verweist sie auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das im Grundgesetz verankerte Elternrecht.
Im Mittelpunkt steht das seit März 2020 geltende Masernschutzgesetz. Es verpflichtet bestimmte Personen in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen zum Nachweis eines Masernschutzes oder einer Immunität. Betroffen sind unter anderem Kinder in Kindertagesstätten sowie nach 1970 geborene Beschäftigte in entsprechenden Einrichtungen.
Das Gesetz diskriminiert Ungeimpfte durch Ausschluss von Bildungseinrichtungen und verstößt gegen Chancengleichheit. Eltern werden vor die Wahl gestellt, ihr Kind impfen zu lassen oder auf wichtige Betreuungs- und Bildungsangebote zu verzichten. Eine Entscheidung, die mit dem Ausschluss des Kindes erzwungen wird, ist nicht freiwillig.
Die Bezeichnung „Nachweispflicht“ verschleiert diesen Zwang lediglich sprachlich. Wer ohne Impfnachweis mit Betretungsverboten, Bußgeldern oder dem Verlust eines Betreuungsplatzes rechnen muss, erlebt eine faktische Impfpflicht. Der Staat greift damit tief in die Gesundheitssorge der Eltern ein und macht gesellschaftliche Teilhabe von einer medizinischen Entscheidung abhängig.
Die AfD verlangt deshalb einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Masernimpfpflicht. Darüber hinaus soll das Paul-Ehrlich-Institut oder eine vergleichbare unabhängige Einrichtung eine langfristige Untersuchung des MMR-Impfstoffs durchführen. Geimpfte und eine ungeimpfte Kontrollgruppe sollen über mindestens zehn bis zwanzig Jahre hinsichtlich Wirksamkeit, schwerer Nebenwirkungen, möglicher Langzeitfolgen und Gesamtmortalität verglichen werden.
In der Begründung stellt die Fraktion die bisherige Nutzen-Risiko-Bewertung infrage. Sie verweist auf gemeldete Verdachtsfälle, mögliche schwere Impfreaktionen, Masernausbrüche trotz hoher Impfquoten und eine nachlassende Schutzwirkung. Auch die Unabhängigkeit von Robert Koch-Institut und Ständiger Impfkommission wird im Antrag angezweifelt. Diese medizinischen Bewertungen stammen aus dem AfD-Antrag und sind keine Feststellungen des Bundestages.
Das Robert Koch-Institut verteidigt die Impfung. Nach seinen Angaben schützt eine einmalige Masernimpfung etwa 92 Prozent der Geimpften, zwei Impfungen erreichen eine Wirksamkeit von ungefähr 95 bis 100 Prozent. Das RKI hält das Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil für ausreichend, um die bestehenden Impfprogramme zu rechtfertigen.
Auch das Bundesverfassungsgericht wies 2022 Verfassungsbeschwerden gegen die Nachweispflicht zurück. Das Gericht erkannte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht, hielt sie zum Schutz besonders gefährdeter Personen jedoch für gerechtfertigt.
Eine verfassungsgerichtliche Billigung macht den politischen Zwang jedoch nicht freiheitlich. Der Staat darf Aufklärung anbieten und Impfungen empfehlen. Er darf Eltern aber nicht über den Ausschluss ihrer Kinder aus Betreuung und Bildung zu einer medizinischen Entscheidung drängen.
Der AfD-Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Aufhebung des Masernschutzgesetzes ist damit noch nicht beschlossen. Sie ist dennoch überfällig. Körperliche Unversehrtheit, Elternrecht und medizinische Selbstbestimmung dürfen nicht nur gelten, solange Bürger der staatlichen Impfempfehlung folgen.



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