Die Widerspruchslösung ist wieder da. Nach Angaben des Deutschen Bundestages haben 245 Abgeordnete einen interfraktionellen Gesetzentwurf eingebracht, der jeden volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen grundsätzlich zum möglichen Organ- und Gewebespender machen soll. Mitzeichner kommen aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken. Wer seine Organe nicht zur Entnahme freigeben will, müsste künftig ausdrücklich widersprechen.
Damit drehen die Altparteien das bisherige Prinzip erneut um. Heute braucht eine Organentnahme eine erklärte Zustimmung oder eine Entscheidung anhand des mutmaßlichen Willens. Nach dem neuen Entwurf sollen dagegen auch Menschen als Spender infrage kommen, die niemals eingewilligt, sondern lediglich nicht widersprochen haben. Schweigen würde damit zur staatlich unterstellten Zustimmung über den eigenen Körper.
Als Begründung nennt der Antrag die Lücke zwischen 985 Organspendern im Jahr 2025 und 8.199 Patienten auf der Warteliste. Frühere gesetzliche und organisatorische Änderungen hätten die Spenderzahlen nicht dauerhaft gesteigert. Ein zentrales Widerspruchsregister, Informationskampagnen und die Befragung der Angehörigen sollen das neue System absichern. Die Angehörigen hätten grundsätzlich kein eigenes Entscheidungsrecht mehr; maßgeblich wäre allein ein dokumentierter oder ihnen bekannter Wille des Betroffenen.
Die Not schwer kranker Menschen auf Wartelisten ist real. Sie rechtfertigt jedoch nicht, die Beweislast beim elementarsten Persönlichkeitsrecht umzukehren. Eine freiwillige Organspende ist eine bewusste Gabe. Ein Staat, der aus Untätigkeit, Unwissen, Sprachproblemen oder einem versäumten Registereintrag eine Einwilligung konstruiert, macht aus Freiwilligkeit einen faktischen Organspendezwang. F-NEWS warnte bereits beim vorherigen parlamentarischen Anlauf vor dieser Enteignung des Körpers.
Hinzu kommt die ausgeblendete Hirntodfrage. Das geltende Transplantationssystem setzt den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm rechtlich und medizinisch mit dem Tod des Menschen gleich. Gleichzeitig können unter künstlicher Beatmung Kreislauf und Durchblutung erhalten bleiben: Der Körper ist warm, das Herz schlägt, die Organe funktionieren. Genau deshalb ist die Definition ethisch umstritten und darf nicht hinter einer Kampagne über Spendebereitschaft verschwinden. Wer Organentnahmen erleichtern will, muss diese Wirklichkeit offen benennen.
Die AfD-Bundestagsfraktion erklärt als einzige Fraktion ihre geschlossene Ablehnung. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Martin Sichert schreibt in einer Pressemitteilung: „In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft muss der Körper dem Individuum gehören.“ Die Fraktion beruft sich auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und fordert, freiwillige Spenden zu fördern sowie stärker an im Labor gezüchteten Organen und besserer Verträglichkeit zu forschen.
Dass 245 Abgeordnete aus allen übrigen Bundestagsparteien unterschrieben haben, bedeutet nicht, dass jedes Mitglied dieser Parteien die Widerspruchslösung unterstützt. Es zeigt aber, wie breit die politische Front für den erneuten Systemwechsel geworden ist. Schon kürzlich hatte eine Medienkampagne aus der Gewissensentscheidung Organspende eine moralische Pflicht gemacht. Nun soll daraus eine gesetzliche Vermutung werden.
Organspende verdient Aufklärung, Vertrauen und eine unmissverständliche Zustimmung. Sie verträgt keinen Zwang durch Fristen, Register und staatlich gedeutetes Schweigen. Der menschliche Körper ist kein Ersatzteillager, auf das der Staat zugreifen darf, bis sein Eigentümer rechtzeitig „Nein“ gesagt hat.






