Dein Körper gehört dem Staat – Bundestagsgruppe will Organspende-Pflicht ab 2030

Symbolbild

Eine parteiübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag macht erneut Anlauf, jeden Deutschen per Gesetz zum potenziellen Organspender zu erklären – wer schweigt, kann ausgeschlachtet werden, wie n-tv berichtet. Die sogenannte Widerspruchslösung soll laut Plan zum 1. Januar 2030 in Kraft treten – nach einer langen „Informationskampagne“, damit die Bevölkerung wenigstens weiß, dass sie aktiv werden muss, wenn sie nicht will, dass nach ihrem mutmaßlichen (Hirn-) Tod die Organe entnommen werden.

Hinter dem Vorstoß stehen Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen, CSU und Linken. Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) wollen den Entwurf noch 2026 in den Bundestag einbringen und eine Abstimmung vor Jahresende erreichen. Auf die AfD, die das Vorhaben ablehnt, will die Gruppe dabei ausdrücklich nicht zugehen.

Das Prinzip ist denkbar simpel – und aus Sicht der Befürworter praktisch: Künftig soll jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen oder seine Ablehnung auf andere Weise bekundet hat. Wer sich also nicht aktiv um seinen eigenen Körper kümmert, stellt ihn dem Staat posthum zur Verfügung. CDU-Politikerin Connemann nennt das einen „Paradigmenwechsel“ und hofft auf eine „Kulturveränderung“. Was das konkret bedeutet, sagt sie ebenfalls: Jeder 18-Jährige soll durch ein Anschreiben darauf hingewiesen werden, „dass er sich entscheiden sollte und dass seine Nichtentscheidung als Zustimmung gilt“.

Kritik kommt vom Vorsitzenden der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch. Die Widerspruchslösung greife „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“ – denn vor der Feststellung des Hirntods müssten medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, so Brysch.

Dass das Vorhaben keine neue Idee ist, zeigt der Blick zurück: Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war bereits 2020 im Bundestag gescheitert. Damals hatten sich die Kirchen ausdrücklich für die Zustimmungslösung ausgesprochen und das Ergebnis als „wichtiges Zeichen für den Erhalt grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien“ gewertet. Nun soll ein neuer Anlauf gelingen – die politische Stimmung, so die Hoffnung der Befürworter, habe sich gedreht.

Die Zahlen, mit denen die Befürworter argumentieren, sind tatsächlich real: 2025 wurden laut Deutscher Stiftung Organtransplantation in Deutschland 985 Menschen ein oder mehrere Organe entnommen, rund 3.000 Organe konnten transplantiert werden – auf der Warteliste standen rund 8.200 Menschen. Der angebliche Bedarf übersteigt das Angebot deutlich. Doch die entscheidende Frage lautet: Rechtfertigt ein gesellschaftlicher Bedarf den automatischen Zugriff auf den Körper eines Menschen, der sich schlicht nicht gemeldet hat? Das Schweigen als Zustimmung zu werten, ist ein Logikbruch, der in anderen Lebensbereichen zu Recht als inakzeptabel gilt – etwa bei Verträgen oder eben bei medizinischen Eingriffen.

Wer sich aktiv gegen die Organentnahme aussprechen will, muss das künftig dokumentieren – und darauf vertrauen, dass dieser Widerspruch im Todesfall auch tatsächlich berücksichtigt wird. Vertrauen in staatliche Register gehört derzeit nicht gerade zu den Stärken der deutschen Bürokratie.

5 Gründe gegen die Organspende

Organspende zu Ende denken: 5 Gründe gegen die Organspende am Lebensende (auch „postmortale“ Organspende genannt)

  1. Die heute geltende Todesdefinition ist unseres Erachtens falsch. Gemäss Schweizerischem Transplantationsgesetz sind Menschen ohne funktionierendes Hirn tot und ihnen dürfen Organe entnommen werden.1 Aber mit dem Hirntod sind nur 3% des Körpers tot, 97% des Körpers leben noch. Diese Todesdefinition ist lediglich eine gesellschaftliche Konvention, welche die biologische Realität von Sterben und Tod missachtet.
  2. Spender sind bei der Organentnahme noch lebendig. Es wäre gar nicht möglich, von Toten Organe zu entnehmen und zu transplantieren, denn ihre Organe sind tot. Empfänger aber brauchen lebende Organe. Spendern werden die lebenden Organe, das lebende Herz aus dem Körper geschnitten. In unseren Augen ist dies eine Tötung.
  3. Anstatt im Kreise von Angehörigen sterben Organspender unter fremden Menschen im Operationssaal. Spendern wird die Sterbebegleitung durch Angehörige und Freunde verwehrt. Aber auch für die Angehörigen wird das Abschiednehmen gestört. Sie können die sterbende Person nicht bis zum letzten Atemzug begleiten. Sie verabschieden sich von einem warmen, lebenden Menschen und bekommen Stunden später einen kalten Leichnam zurück.
  4. Organtransplantationen am Lebensende sind keine sicheren Eingriffe für Spenderinnen und Spender. Sterben und Tod sind zu wenig erforscht, als dass diese Eingriffe verantwortbar wären. Die Nebenwirkungen dieser Eingriffe sind nicht bekannt. Die Transplantationsmedizin glaubt zu wissen, „es ist das Hirn, das uns ausmacht“, und darum schaden Organtransplantationen Hirntoten nicht. Aber das kann wissenschaftlich nicht bewiesen werden. Biologisch sind Spender erst tot, wenn auch ihre Organe nach Monaten oder Jahren in fremden Körpern gestorben sind. Die Wissenschaft weiss nicht, ob das Weiterleben von Teilen des Körpers ohne Hirn, verteilt auf fremde Körper, für Spender Folgen hat. Die Wissenschaft weiss auch nicht, wie die Erlebnisfähigkeit von Hirntoten und Sterbenden ist. Zudem wird bei der Organspende nicht nur Materie, sondern auch Leben weitergegeben. Was aber ist Leben? Hat es etwas mit der Seele – so es denn eine gibt – zu tun? Die Wissenschaft weiss nicht, ob mit dem gespendeten Organ auch Anteile der Seele weitergegeben werden.
  5. Die Explantation, das heisst die Entnahme von lebenden Organen mit Todesfolge, ist eine schwere Verletzung der Menschenwürde. Menschen dürfen nicht Menschen bei lebendigem Leib zerteilen und ihre Organe ohne Hirn verteilt auf andere, fremde Körper weiterleben lassen. Dies verletzt die Menschenwürde und ist ein Vergehen gegen die Menschlichkeit.

ÄPOL, Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende, www.aepol.net,

12.11.2019, aktualisiert 18.11.2020


Quellen:

  1. n-tv – Wird ab 2030 fast jeder automatisch zum Organspender?
  2. t-online – Organspende: Abgeordnete wollen tiefgreifende Änderungen im Gesetz
  3. Freie Presse – Neuer Anlauf für mehr Organspenden – Mehrheit unsicher
  4. Bundesrat – Widerspruchslösung bei Organspende
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Das ist und bleibt ein freches Pack und Sekte… Und rein in die Kaschemme… 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨👹

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