Niederlande: „Weiße Männer nach hinten“ ist für die Staatsanwaltschaft Inklusion

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Die niederländische Sängerin Sophie Straat hat bei einem Festival mehrfach „Weiße Männer nach hinten“ gerufen. Zwei Anzeigen folgten. Doch die niederländische Staatsanwaltschaft sieht darin weder eine strafbare Gruppenbeleidigung noch eine Anstiftung zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt. Was zunächst diskriminierend klinge, bekomme durch den Zusammenhang eine andere Bedeutung.

Der Auftritt fand am 14. Juni beim Festival Best Kept Secret in Hilvarenbeek statt. Vor ihrem letzten Lied bat Straat Frauen, Menschen anderer Hautfarbe und queere Personen nach vorn. Anschließend wiederholte sie mehrfach die Aufforderung, weiße Männer sollten nach hinten gehen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollten die Männer lediglich freiwillig Platz für eine Moshpit machen. Es sei kein Befehl gewesen, eine Gruppe wegen angeblich negativer Eigenschaften aus dem Konzert zu entfernen.

Die Behörde wertet die Worte als „symbolischen oder aktivistischen Aufruf“, mit dem bestehende Sichtbarkeitsverhältnisse zeitweise umgekehrt und Aufmerksamkeit für Inklusion geschaffen werden sollte. Auch niederländische und belgische Meldestellen hatten zuvor keine Diskriminierung erkannt. Entscheidend sei gewesen, dass es nur um eine kurze Aktion während des Konzerts ging und niemand vom Festival ausgeschlossen wurde, berichtet die niederländische NOS.

Damit schafft die Staatsanwaltschaft eine bemerkenswerte Formel: Eine ausdrücklich nach Hautfarbe und Geschlecht sortierende Aufforderung kann als Inklusion gelten, wenn sie politisch erwünscht gemeint ist. Ob dieselbe Nachsicht greifen würde, wenn ein Sänger Frauen, Schwarze oder queere Besucher nach hinten schickte und anschließend eine symbolische Aktion behauptete, lässt die Entscheidung offen. Gerade diese umgekehrte Probe zeigt, warum der Fall weit über eine kurze Moshpit hinausweist.

F-NEWS hat bereits beim Streit um ein Partizipationsgesetz und seine unterschiedlichen Maßstäbe beschrieben, wie Antidiskriminierungspolitik neue Ungleichbehandlungen hervorbringen kann. Auch die These, westliche Staaten würden ihre weiße Mehrheitsbevölkerung zunehmend benachteiligen, erhält durch solche Entscheidungen neue Nahrung. Ausgerechnet die Hautfarbe, die sonst keine Rolle spielen soll, wird plötzlich zum erlaubten Sortiermerkmal.

Die beiden Anzeigenerstatter können die Einstellung noch gerichtlich überprüfen lassen. Nach Artikel 12 der niederländischen Strafprozessordnung dürfen sie sich an das zuständige Berufungsgericht wenden. Bis dahin bleibt die Botschaft der Staatsanwaltschaft bestehen: Nicht allein die Worte entscheiden, sondern die politische Deutung, die ihnen zugeschrieben wird.

Gleichheit vor dem Gesetz verträgt jedoch keine bevorzugte Richtung. Wer Menschen nach Hautfarbe und Geschlecht nach hinten bittet, grenzt sie in diesem Moment aus. Das als Inklusion umzudeuten, löst den Widerspruch nicht. Es versieht ihn lediglich mit dem richtigen politischen Etikett.

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