Ein ehemaliger Deputy des Sheriff’s Office in den Florida Keys hat interne Polizeidatenbanken und ein automatisches Kennzeichen-Überwachungssystem genutzt, um eine Frau aufzuspüren und sie schließlich ohne rechtlichen Grund im Straßenverkehr anzuhalten. Wie 404 Media berichtet, hatte Lamar Roman die Frau während eines Polizeieinsatzes am Set der Apple-TV-Serie „Bad Monkey“ kennengelernt.
Roman stellte die Begegnung später als Flirt dar. Die Frau schilderte die Situation dagegen anders. Seine Annäherungsversuche seien unerwünscht gewesen und hätten bei ihr Unbehagen ausgelöst. Trotzdem beließ Roman es nicht bei der Begegnung. Er suchte anschließend mehrfach in internen Polizeidatenbanken nach ihr und rief dabei persönliche Informationen wie Adresse, Führerscheindaten, Foto, Unterschrift und Angaben zu ihren Fahrzeugen ab.
Danach ging er noch einen Schritt weiter. Roman nutzte das automatische Kennzeichen-Erfassungssystem Guardian des Herstellers Turing und setzte das Kennzeichen der Frau auf eine sogenannte „Hot List“. Damit erhielt er automatisch eine Meldung, sobald ihr Fahrzeug von einer der Überwachungskameras erfasst wurde. In den Florida Keys ist das besonders wirkungsvoll, weil es dort im Wesentlichen nur eine zentrale Straßenverbindung gibt. Anhand der Kameratreffer lässt sich deshalb relativ einfach nachvollziehen, in welche Richtung sich ein Fahrzeug bewegt.
Als Roman auf diese Weise erfuhr, dass die Frau mit ihrem Auto in Richtung Süden unterwegs war, fuhr er ihr hinterher. Dabei beschleunigte er auf mehr als 70 Meilen pro Stunde, also über 110 Kilometer pro Stunde. Laut 404 Media überholte er mehrere Fahrzeuge und verursachte dabei beinahe ieinen Frontalzusammenstoß. Schließlich holte er die Frau ein und hielt sie mit seinem Polizeifahrzeug an.
Einen dienstlichen oder rechtlichen Grund für die Kontrolle hatte er nicht. Bei seiner späteren Befragung wurde Roman ausdrücklich gefragt, ob er gewusst habe, wen er anhielt. Das bestätigte er. Auf die Frage, ob es einen rechtmäßigen Grund für die Verkehrskontrolle gegeben habe, antwortete er mit Nein.
Nach Aussage der Frau machte Roman bei der Kontrolle deutlich, dass er ihr zuvor angekündigt hatte, sie zu finden und anzuhalten. Außerdem wollte er wissen, warum sie ihm nicht auf Instagram folge. Die Frau sagte später, sie habe während der Kontrolle darüber nachgedacht, die Begegnung mit ihrem Telefon aufzunehmen. Gleichzeitig sei ihr bewusst gewesen, dass im Streitfall ihr Wort gegen das eines Polizeibeamten stehen würde. Sie habe sich deshalb machtlos gefühlt und Roman schließlich gefragt, ob sie weiterfahren dürfe.
Wie selbstverständlich Roman die ihm zur Verfügung stehenden Überwachungsmöglichkeiten für private Zwecke eingesetzt hatte, zeigt sich auch in seiner späteren Erklärung. Sinngemäß sagte er, ihm sei eben etwas „Glänzendes“ aufgefallen und er habe sich davon ablenken lassen. Gleichzeitig räumte er ein, schon beim Eingeben der Daten gedacht zu haben: „Verdammt.“ Ihm war demnach bewusst, dass er gerade etwas tat, das er nicht tun durfte.
Besonders bemerkenswert sind auch die Aussagen der Ermittlerin Jenna Moeller. Sie erklärte der betroffenen Frau, dass es bereits zuvor Deputys gegeben habe, die interne Datenbanken missbraucht hätten. Man habe den Beamten immer wieder klarmachen müssen, dass die Systeme nicht für private Nachforschungen gedacht seien. Vereinfacht gesagt: Wenn einem eine attraktive Frau auffällt, darf man sie nicht einfach in einer Polizeidatenbank suchen.
Auch gegenüber Roman fiel der Ton erstaunlich verständnisvoll aus. Moeller erklärte ihm sinngemäß, das Leben bestehe aus Entscheidungen – aus guten und schlechten – und irgendwann werde der Vorfall nur noch wie eine kleine Bodenwelle auf seinem Lebensweg erscheinen. Selbst bei seiner späteren Verhaftung sprach sie ihm Mut zu und sagte ihm, er werde darüber hinwegkommen und solle den Kopf oben behalten.
Ganz ohne Konsequenzen blieb Romans Verhalten allerdings nicht. Er wurde aus dem Polizeidienst entlassen, verhaftet und unter anderem wegen Stalkings und des unzulässigen Zugriffs auf staatliche Datenbanken angeklagt. Eine Gefängnisstrafe musste er am Ende jedoch nicht antreten. Durch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft konnte er eine Haftstrafe vermeiden.
Alarmierend ist der Fall vor allem deshalb, weil der Missbrauch automatischer Kennzeichenerfassung offenbar kein Einzelfall ist. 404 Media hatte bereits über weitere Fälle berichtet, in denen Polizeibeamte solche Systeme für private Zwecke nutzten, etwa um ehemalige Partnerinnen oder andere Frauen zu verfolgen. Der Anbieter Flock Safety hatte zunächst 15 ihm bekannte Missbrauchsfälle eingeräumt. Recherchen der Washington Post kamen später auf mindestens 50 dokumentierte Fälle.
Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Roman verwendete nicht das System von Flock Safety, sondern Guardian des Herstellers Turing. Die anderen Fälle zeigen jedoch, dass das Problem nicht auf einen einzelnen Anbieter beschränkt ist. Je mehr Bewegungsdaten gesammelt und je einfacher sie für einzelne Beamte abrufbar werden, desto größer wird auch das Missbrauchspotenzial.
Die Warnung hat auch für uns Bedeutung, wo Fahrzeugdaten zunehmend ins Visier von BND und Verfassungsschutz geraten, wie F-News in „Das Auto wird zum Spitzel“ beschrieben hat, und wo der Ausbau des Überwachungsstaates mit Gesichtserkennung und Datenspeicherung längst läuft.
Der Fall aus Florida zeigt damit ein grundsätzliches Problem staatlicher Überwachung: Es geht nicht nur darum, welche Daten gesammelt werden und zu welchem offiziellen Zweck. Entscheidend ist auch, wer auf diese Daten zugreifen kann und wie wirksam dieser Zugriff kontrolliert wird. Ein System, das eigentlich bei der Verbrechensbekämpfung helfen soll, wurde hier mit wenigen Eingaben zum persönlichen Ortungsinstrument eines einzelnen Polizisten.








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