Der Streit über Bürgergeld für per Haftbefehl Gesuchte ist wieder auf dem Tisch. Wie Focus berichtet, greift Unionsfraktionsvize Günter Krings Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas an, weil ein Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch weiterhin aussteht. Der zentrale Skandal bleibt: Wer vom Staat gesucht wird, kann unter Umständen weiter staatliche Leistungen bekommen.
Wie viele Fälle es tatsächlich sind, weiß die Bundesregierung nicht einmal. Auf eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Rainer Galla zu den Jahren 2025 und 2026 erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Mast schlicht: Der Bundesregierung lägen „im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor“.
Gefragt worden war nach Leistungsbeziehern, die in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland trotz Haftbefehl Leistungen erhielten. Die amtliche Antwort in Bundestagsdrucksache 21/7573 liefert keine Zahl, keine Aufschlüsselung und keine Erklärung, wie groß das Problem ist. Der Bund kann nicht sagen, ob und wie viele Gesuchte weiter alimentiert werden.
Der bloße Erlass eines Haftbefehls beendet den Leistungsbezug nicht automatisch. Erst wenn jemand tatsächlich in Haft sitzt, greift der Leistungsausschluss. Gerade wer sich der Festnahme oder einem Strafantritt entzieht, kann deshalb durch das Raster fallen. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zwar in Grundsicherungsgeld umbenannt. An diesem Behördenversagen ändert der neue Name nichts.
Behörden, die Geld auszahlen, müssen wissen, wenn die Justiz oder Polizei nach einem Empfänger fahndet. Ohne einen verbindlichen Datenaustausch bleibt es bei einer absurden Arbeitsteilung: Die eine Staatsseite sucht, die andere kann weiter zahlen. Der von Krings kritisierte ausstehende Aktionsplan wäre längst überfällig.
Die Dimension der offenen Fahndungen ist groß. Nach einer Antwort der Bundesregierung waren am 1. Juli 2026 bundesweit 170.667 nationale Haftbefehle offen. Nicht jeder Haftbefehl betrifft eine schwere Straftat und nicht jede gesuchte Person bezieht Grundsicherung. Genau deshalb wären belastbare Zahlen und eine funktionierende Meldestruktur nötig. Stattdessen verweist die Regierung auf Nichtwissen.
F-NEWS hatte bereits über die Lücke unter dem Titel „Haftbefehl? Kein Problem – Bürgergeld gibt’s trotzdem“ berichtet. Auch die Umbenennung in Grundsicherung hat daran offenbar nichts geändert. Wer mit Haftbefehl gesucht wird und sich dem Zugriff entzieht, darf nicht zugleich darauf vertrauen können, dass der Sozialstaat seine Existenz weiter finanziert.








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