Haftbefehl? Kein Problem – Bürgergeld gibt’s trotzdem

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Handschellen auf einem unbeschrifteten Zahlungsformular als Symbol für Bürgergeld trotz Haftbefehl
Symbolbild: Bürgergeld, Haftbefehl und Behörden-Datenabgleich.

Wer in Deutschland mit Haftbefehl gesucht wird, kann trotzdem in aller Ruhe sein Bürgergeld kassieren – solange die Kontonummer beim Jobcenter hinterlegt ist. Das geht aus einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hervor, über den die Nachrichtenagentur ots berichtet. Allein in Nordrhein-Westfalen sind aktuell rund 27.800 Haftbefehle offen. Polizei und Justiz suchen nach diesen Personen – das Jobcenter überweist parallel weiter, weil es von der Fahndung in der Regel gar nichts weiß.

Der Grund ist simpel und seit Jahren bekannt: Jobcenter und Strafverfolgungsbehörden tauschen ihre Daten nicht automatisch aus. Wer beim Jobcenter vorstellig wird und seinen „Mitwirkungspflichten“ nachkommt, bekommt sein Geld – unabhängig davon, ob nebenan ein Fahndungsaufruf der Polizei läuft. Erst wenn jemand für das Amt komplett unerreichbar ist, versiegt der Geldfluss.

CDU-Minister entdecken den Skandal – nach Jahren im Amt

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) findet das nun „schwer vermittelbar“. Seine Begründung: „Wer sich dem Rechtsstaat entzieht, kann nicht gleichzeitig erwarten, Sozialleistungen von ihm zu erhalten. Rechte und Pflichten gehören zusammen.“ Viele rechtschaffene Bürger empfänden die aktuelle Praxis „nachvollziehbar als falsch und ungerecht.“

Bemerkenswert ist dabei vor allem der Zeitpunkt dieser Erkenntnis. Reul ist seit 2017 NRW-Innenminister. Sein Parteikollege Karl-Josef Laumann sitzt seit 2017 als Sozial- und Arbeitsminister im selben Kabinett. Beide hatten also acht Jahre Zeit, das System zu ändern, über das sie jetzt öffentlich klagen. Laumann schließt sich der Forderung seines Kollegen nun ebenfalls an: „Ich teile die Ansicht, dass es dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger widerspricht, wenn Menschen Bürgergeld bekommen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde.“ Die Jobcenter selbst wüssten „oftmals nichts von dem Haftbefehl“ – und die Polizei wisse nicht, wenn jemand beim Amt vorstellig werde. Zwei Behörden, die aneinander vorbeiarbeiten, seit Jahren, ohne dass die zuständigen Minister es für nötig hielten, das zu ändern.

Zuständig für eine bundeseinheitliche Neuregelung wäre nun Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Laumann fordert, „genau hinzuschauen, was beim Datenaustausch möglich ist“ – eine Formulierung, die nach Jahren des Stillstands eher nach Ankündigung als nach Reform klingt.

Selbst die SPD findet plötzlich klare Worte

Auch aus der Opposition kommt Rückenwind für den Vorstoß. Jochen Ott, SPD-Fraktionschef im Landtag und Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2027, unterstützt die Forderung: „Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar, dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig nicht staatliche Leistungen beziehen können.“ Sein Lösungsvorschlag bleibt allerdings ebenso vage wie der der Landesregierung: Jobcenter und Justiz müssten „ihre Daten schneller austauschen“, die Verwaltungsdigitalisierung müsse „mit Hochdruck“ vorangetrieben werden. Konkrete Fristen oder Gesetzesentwürfe nennt niemand der Beteiligten.

Eine bundesweite Statistik dazu, wie viele der Gesuchten tatsächlich Sozialleistungen beziehen, existiert bis heute nicht. Unter den per Haftbefehl Gesuchten in NRW finden sich zwar auch Personen mit schweren Gewalt- und Tötungsdelikten, die überwiegende Mehrheit der Fälle betrifft jedoch nicht gezahlte Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung. Ins Netz gehen die Betroffenen meist nur zufällig – bei Routinekontrollen im Straßenverkehr oder am Bahnhof.


Quelle:

  1. Kölner Stadt-Anzeiger via Presseportal/ots – „Wer mit Haftbefehl gesucht wird, soll kein Bürgergeld bekommen“
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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