Das Landgericht Braunschweig hat zentrale Teile der Anklage gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt nicht zugelassen. Der Vorwurf der Volksverhetzung ist nach einem Bericht von NIUS vollständig vom Tisch. Die Göttinger Staatsanwaltschaft will die Entscheidung nicht akzeptieren und Beschwerde einlegen.
Die Behörde hatte Behrendt im Dezember 2025 wegen sieben Beiträgen auf X angeklagt. In fünf Fällen lautete der Vorwurf auf Volksverhetzung; hinzu kamen verhetzende Beleidigung und gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. Bereits im März hatte das Landgericht nach NIUS-Angaben erhebliche Zweifel an der Anklage erkennen lassen.
Nun eröffnet das Gericht bei zwei der sieben beanstandeten Beiträge kein Hauptverfahren. Die übrigen Vorwürfe stuft es deutlich niedriger ein und verweist sie an das Amtsgericht Helmstedt. Damit bleibt von der ursprünglichen Anklage der Göttinger Staatsanwaltschaft wesentlich weniger übrig als angekündigt.
Im Mittelpunkt stand unter anderem Behrendts Aussage, die AfD sage dem „Regenbogenregime“ den Kampf an. Das Landgericht sieht darin laut NIUS keine Volksverhetzung. Entscheidend war offenbar die rechtliche Trennung zwischen Kritik an einer Ideologie oder Weltanschauung und einem Angriff auf Menschen als geschützte Gruppe.
Dass die Staatsanwaltschaft jetzt Beschwerde einlegt, verlängert das Verfahren. Behrendt wertet das Vorgehen als politisch motivierte Schikane. Diese Einschätzung ist ihre Position; fest steht bislang nur, dass das Gericht ihren zentralen Einwand gegen den Volksverhetzungsvorwurf teilt und keine Hauptverhandlung darüber eröffnen will.
F-NEWS berichtete mehrfach über Vanessa Behrendt, zuletzt über ihre Kritik am Justizversagen im Fall Gnarrenburg. Auch ihre Forderung, Christen sollten ihren Glauben offen zeigen, hatte F-NEWS dokumentiert. Im aktuellen Fall hat nicht die Staatsanwaltschaft das letzte Wort, sondern das Gericht.








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