Ex-DDR-Politoffizier Hüber will Historiker Knabe den Mund verbieten

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Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, lässt nach Angaben des Historikers Hubertus Knabe anwaltlich gegen ihn vorgehen. Wie Knabe am Freitag auf X mitteilte, soll er zwei Kommentare löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und für jeden weiteren Verstoß 10.000 Euro zahlen. Hinzu kämen demnach 1.372,14 Euro Anwaltskosten. Hüber selbst oder sein Anwalt haben sich dazu in der vorliegenden Erklärung nicht geäußert.

Auslöser sind offenbar Knabes Reaktionen auf Aussagen Hübers über die Rolle der Polizei bei einem möglichen Wahlsieg der AfD. Der Gewerkschafter hatte in einem Beitrag der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei skizziert, wie Polizisten handeln sollten, falls die AfD in einem Bundesland das Innenministerium übernehme. „Verfassungsfeinde“ dürften von Polizeibeamten niemals toleriert werden, schrieb Hüber laut Knabes Mitteilung. Außerdem verlangte er, die Bereitschaftspolizeien müssten so vorbereitet sein, dass sie auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland gemeinsam mit der Bundespolizei die „verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ könnten.

Knabe wertet diese Überlegungen als Angriff auf das Recht der Bürger, ihre Regierung frei zu wählen. Seine zugespitzte Kritik: Hüber rufe nach einem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt zu Befehlsverweigerung, „zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“ und zum Einsatz der Bundespolizei auf. Genau diesen Kommentar soll der Historiker nun löschen. F-NEWS hatte bereits über die Debatte um den Ex-DDR-Politoffizier und seine Forderungen an die Polizei berichtet.

Der zweite beanstandete Satz betrifft Hübers DDR-Vergangenheit. Knabe schrieb, Hüber sei als Politoffizier des Regiments 33, das 1989 Chris Gueffroy erschoss, dafür verantwortlich gewesen, Wehrpflichtige „im Hass auf den Klassenfeind“ zu erziehen. Ob und in welchem Umfang diese Bewertung rechtlich angreifbar ist, wäre gegebenenfalls Gegenstand eines Verfahrens. Die nun verlangte Löschung ist zunächst eine anwaltliche Forderung, keine gerichtliche Entscheidung.

Knabe weist die Forderungen zurück. Wenn ausgerechnet ein ehemaliger DDR-Politoffizier ihm einen Maulkorb verpassen wolle, sei er an der falschen Adresse, erklärte er. Der Fall berührt damit einen heiklen Punkt: Wer im Namen einer behaupteten „wehrhaften Demokratie“ vor einem Wahlergebnis warnt und polizeiliche Gegenmaßnahmen vorzeichnet, muss besonders harte öffentliche Kritik aushalten. Der Staat darf nicht mit zweierlei Maß messen, wenn es um politische Neutralität und Meinungsfreiheit geht.

Dass Behörden und ihre Vertreter in politischen Konflikten schon heute mit wachsendem Misstrauen betrachtet werden, zeigt auch die Debatte über Gesichtserkennung und den Ausbau polizeilicher Überwachung. Gerade deshalb ist es brandgefährlich, wenn ein führender Polizeivertreter den Eindruck erweckt, die Polizei müsse sich auf ein missliebiges demokratisches Wahlergebnis vorbereiten. Nicht der politische Geschmack einzelner Funktionäre, sondern Gesetz, Grundrechte und die Wahlentscheidung der Bürger müssen die Grenzen staatlichen Handelns bestimmen.

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