Die Bundesregierung hat das Digitale Identitätengesetz in den Bundestag eingebracht. Wie die Parlamentsnachrichten des Bundestages berichten, soll die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität, kurz EUDI-Wallet, ab Januar 2027 flächendeckend verfügbar sein. Der 119 Seiten starke Gesetzentwurf regelt, wer die Wallet bereitstellt, überwacht und bei Sicherheitsproblemen eingreift.
Die App soll den digitalen Identitätsnachweis auf dem Smartphone ermöglichen. Nutzer können Personenidentifizierungsdaten und elektronische Nachweise über Merkmale, Rechte oder Erlaubnisse speichern, verwalten und vorzeigen. Hinzu kommen qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel. Damit lassen sich Verträge unterschreiben und Zugänge zu Behörden, Banken, Zahlungsdiensten und anderen privaten Angeboten abwickeln. Erstmals soll dafür auf einem mobilen Gerät das Sicherheitsniveau „hoch“ erreicht werden.
Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Personalausweis, Pass und andere bestehende Verfahren werden laut Entwurf nicht abgeschafft. Zugleich entsteht jedoch eine EU-weite Infrastruktur, die öffentliche Stellen sowie zahlreiche private Anbieter akzeptieren müssen, wenn der Nutzer die Wallet einsetzen will. Sie wird damit nicht zur gesetzlichen Pflicht, aber sehr wahrscheinlich zum bequemsten und bevorzugten Zugangsschlüssel für immer mehr Dienste. F-NEWS hat die geplante Bündelung von Ausweis, Führerschein, Versicherungsnachweisen und weiteren Dokumenten bereits ausführlich beschrieben.
Offen ist, wer die deutsche Wallet am Ende betreibt. Das Gesetz lässt drei Varianten zu: Der Bund kann sie selbst anbieten, einen Auftrag vergeben oder unabhängig entwickelte Wallets staatlich anerkennen. Welche Variante gewählt wird, soll das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung entscheiden und im Bundesanzeiger bekannt machen. Der Entwurf erlaubt dem Ministerium auch, diese Wahl später anzupassen.
Die Aufgaben werden auf mehrere Behörden verteilt. Das Bundesverwaltungsamt soll vertrauende Beteiligte registrieren und deren Liste führen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist für Zertifizierung und Maßnahmen bei Sicherheitsverletzungen zuständig. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Aufsicht. Außerdem können geeignete öffentliche oder private Dritte mit Aufgaben beauftragt oder beliehen werden.
Genau an dieser Machtverteilung setzt der Bundesrat an. Die Länder wollen, dass die Bereitstellungsform nicht allein vom Digitalministerium festgelegt wird. Stattdessen fordern sie eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates. Bei der Auswahl von Anbietern sollen digitale Souveränität, Open Source und europäische Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Auch für den Fall, dass ein anerkannter Wallet-Anbieter seinen Dienst einstellt, verlangt der Bundesrat zusätzliche Sicherungen.
Die Bundesregierung hält dennoch an der Entscheidung durch das Ministerium fest. Eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung verursache zusätzlichen Bürokratieaufwand, heißt es in der Gegenäußerung. Die Forderungen nach mehr digitaler Souveränität und einer stärkeren Berücksichtigung europäischer Anbieter will sie lediglich prüfen.
Billig wird der Aufbau nicht. Für das Bundesverwaltungsamt sind einmalig 9,233 Millionen Euro und jährlich 2,082 Millionen Euro vorgesehen. Beim BSI kommen einmalig 237.000 Euro und jährlich 920.000 Euro hinzu. Für die Bundesnetzagentur nennt der Entwurf 2,27 Millionen Euro einmalige Sachkosten, 230.000 Euro laufende Sachkosten und 2,585 Millionen Euro jährliche Personalkosten. Für die Wirtschaft werden einmalig rund 13,5 Millionen Euro und jährlich 1,1 Millionen Euro veranschlagt. Die Bundesregierung stellt dem eine angebliche Zeitersparnis von 3,9 Millionen Stunden pro Jahr für die Bürger gegenüber.
Der entscheidende Konflikt liegt nicht in der App selbst, sondern in ihrer Stellung im Alltag. Wenn Behörden, Banken und Plattformen den digitalen Nachweis bevorzugen, kann aus einer freiwilligen Möglichkeit schrittweise der faktische Standard werden. Dann zählt, ob analoge Wege wirklich ohne Nachteile offenbleiben, welche Daten ein Dienst verlangen darf und wie leicht Nutzer eine Freigabe ablehnen können. Eine von F-NEWS aufgegriffene Studie zur EU-Digitalwallet zeigte bereits, dass technische Datensparsamkeit wenig hilft, wenn Anbieter zu viele Angaben verlangen und Nutzer die Freigabe aus Bequemlichkeit bestätigen.
Die Wallet wird als freiwilliger Komfortdienst eingeführt. Gleichzeitig schafft der Staat den zentralen Schlüssel für Identifikation, Nachweise und rechtsverbindliche Unterschriften. Dass das Digitalministerium über die Bereitstellungsform allein entscheiden will, während der Bundesrat Open Source, europäische Anbieter und Mitsprache verlangt, ist deshalb keine Nebensache. Es entscheidet mit darüber, wem die Bürger künftig ihre digitale Identität anvertrauen müssen.








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