Die vermeintlich kleine Abgabe hat einen großen Haken: Seit dem 1. Juli erhebt die EU auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern unter 150 Euro drei Euro Zoll. Die Summe fällt nicht einfach einmal pro Paket an, sondern für jede unterschiedliche Warenkategorie. Aus einem Drei-Euro-Aufschlag können deshalb schnell sechs, neun oder 15 Euro werden.
Die EU-Kommission nennt selbst ein einfaches Beispiel: Fünf T-Shirts derselben Kategorie kosten drei Euro Zoll. Kommt eine Uhr hinzu, werden bereits sechs Euro fällig. Entscheidend ist die zollrechtliche Warengruppe, nicht der Gesamtwert und nicht die Zahl der Pakete.
Bei typischen Mischbestellungen summiert sich das rasch. Smartphone, Ladegerät und Kopfhörer können drei Kategorien und damit neun Euro bedeuten. Kleid, Handyhülle, Halskette, Lippenstift und Spielzeug ergeben fünf Kategorien und 15 Euro. Hinzukommen können Einfuhrumsatzsteuer oder Gebühren des Zustellers, falls dieser die Abwicklung übernimmt.
Offiziell richtet sich die Maßnahme gegen falsch deklarierte Waren, unsichere Produkte und Wettbewerbsnachteile europäischer Händler. Nach Angaben der Kommission kamen 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU, etwa 91 Prozent davon aus China. Verkäufer oder Importeure sollen die Abgabe anmelden und entrichten. Ob sie die Kosten schlucken, in den Preis einbauen oder später auf den Kunden abwälzen, entscheidet jedoch der jeweilige Anbieter.
Die Regelung trifft daher nicht nur Temu und Shein. Sie gilt grundsätzlich für entsprechende Direktbestellungen aus allen Drittstaaten. Wer spezielle Elektronikbauteile, Ersatzteile, Kleidung oder Nischenprodukte außerhalb der EU bestellt, zahlt ebenfalls. Viele Waren sind innerhalb Europas gar nicht erhältlich oder werden hier lediglich mit kräftigem Aufschlag weiterverkauft.
Brüssel hat bereits an anderer Stelle gezeigt, wie Zölle angeblich zum Schutz des europäischen Marktes eingesetzt werden. F-NEWS berichtete über den EU-Zollhammer gegen günstige Elektroautos aus China. Auch neue Verpackungs- und Mehrwegsysteme landen am Ende häufig auf der Rechnung der Kunden, wie der Beitrag über das drohende Pfand auf weitere Glasverpackungen zeigt.
Bis Juli 2028 soll die Drei-Euro-Pauschale als Übergangslösung gelten. Danach soll die bisherige Zollfreigrenze vollständig verschwinden und eine zentrale EU-Zolldatenplattform übernehmen. Das ist also kein kurzer Ausflug in den Paketmarkt, sondern der Einstieg in ein dichteres Abgabensystem.
Die EU nennt es fairen Wettbewerb. Für Verbraucher bedeutet es zunächst etwas viel Schlichteres: Der angezeigte Schnäppchenpreis sagt immer weniger über den Endpreis aus. Brüssel schützt den Binnenmarkt, indem es Bestellungen verteuert. Wer profitiert, ist offen. Wer bezahlt, steht bereits fest.



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