Erst nach der Wahl zählt der Rechtsstaat: Gerichte bestätigen Ausschluss von Sichert und Bothe

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Die Verwaltungsgerichte Oldenburg und Lüneburg haben die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe gegen ihren Ausschluss von den niedersächsischen Landratswahlen abgelehnt, wie Tichys Einblick berichtet. Beide AfD-Politiker bleiben damit bis zum Wahltermin am 13. September von den Wahlzetteln in ihren jeweiligen Landkreisen verbannt, obwohl über die eigentliche Rechtmäßigkeit ihres Ausschlusses noch gar nicht entschieden ist.

Den Anfang machte im Juli der Kreiswahlausschuss Friesland: Er lehnte die Kandidatur des Bundestagsabgeordneten und AfD-Kreisvorsitzenden Martin Sichert mit 5:1 Stimmen ab, wie F-News berichtete. Wenige Tage später traf es in Lüneburg den Landtagsabgeordneten und stellvertretenden AfD-Landeschef Stephan Bothe, dem als innenpolitischem Sprecher der Fraktion ebenfalls die Zulassung verweigert wurde. F-News dokumentierte den Fall damals als amtlich gewordenen Ausschluss.

Als Grundlage dient in beiden Fällen dieselbe Konstruktion: Der niedersächsische Verfassungsschutz führt die Landes-AfD als Verdachtsfall, und Kandidaten für kommunale Spitzenämter müssen laut Gesetz jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Die Wahlausschüsse folgten der Empfehlung des Innenministeriums unter Daniela Behrens (SPD) und werteten öffentliche Äußerungen der beiden Politiker als Beleg für Zweifel an ihrer Verfassungstreue – bei Sichert etwa Aussagen, die der Verfassungsschutz dem Ethnopluralismus und islamkritischen Positionen zurechnet, bei Bothe migrationspolitische Aussagen, die er selbst mit amtlichen Statistiken belegt sieht.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies Sicherts Eilantrag am 17. August ab und begründete dies bemerkenswert offen: Eine umfassende Prüfung solcher Zulassungsentscheidungen solle grundsätzlich erst nach der Wahl im sogenannten Wahlprüfungsverfahren erfolgen, nicht vorher. Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied im Fall Bothe praktisch gleichlautend. Im Klartext: Ob der Ausschluss überhaupt rechtens war, klärt sich frühestens, wenn die Wahl längst gelaufen ist. Ein späterer Freispruch käme für die Betroffenen dann zu spät.

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt ein Tonmitschnitt aus der Lüneburger Ausschusssitzung, über den Tichys Einblick berichtet: Bothe selbst spricht darin von einem abgekarteten Laien-Theaterstück und wirft den Ausschussmitgliedern vor, sich bereits vorab auf seine Nichtzulassung verständigt zu haben. Der Publizist Klaus-Rüdiger Mai bezeichnet das Vorgehen in seiner Kommentierung als Putsch gegen die Demokratie in Niedersachsen und sieht darin einen Zirkelschluss: Die bloße Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei werde selbst zum Ausschlussgrund erklärt, unabhängig davon, ob dem einzelnen Kandidaten irgendein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen wird.

Kritik kommt inzwischen nicht nur aus dem AfD-nahen Lager. Der Welt-Journalist Marc Felix Serrao nennt Niedersachsen in diesem Zusammenhang eine Bananenrepublik und moniert, dass das Innenministerium keinerlei Beweis dafür vorgelegt habe, dass Sichert die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich beseitigen wolle. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler spricht vom Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür und hält das Verfahren für verfassungswidrig. Selbst die linke Tageszeitung Junge Welt warnt vor der Präzedenzwirkung: Das Instrument, mit dem hier gegen die AfD vorgegangen wird, ließe sich später ebenso gegen linke Kandidaten in Stellung bringen.

Sichert kündigte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht an, doch auch dort ist mit einer Entscheidung erst nach dem Wahltermin zu rechnen. Bis dahin bestimmen fünf oder sechs Mitglieder eines lokalen Wahlausschusses und ein SPD-Innenministerium, wer in Friesland und Lüneburg überhaupt zur Wahl stehen darf, während dieselbe SPD bundesweit bei rund 13 Prozent dümpelt und die AfD in Umfragen auf knapp 29 Prozent kommt. Wer den Vorwurf des Machterhalts um jeden Preis für übertrieben hält, muss erklären, warum ausgerechnet jetzt und ausgerechnet gegen den staerksten politischen Konkurrenten so kurzfristig durchgegriffen wird.

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