Aktualisierung vom 29. Juli 2026: Der Kreiswahlausschuss hat Stephan Bothe tatsächlich nicht zur Landratswahl im Landkreis Lüneburg zugelassen. Aus der zunächst angekündigten Prüfung ist damit ein vollzogener Wahlausschluss geworden.
Der AfD-Politiker wollte am 13. September für das Amt des Landrats antreten. Zuvor hatte die Kreiswahlleitung Zweifel an seiner Verfassungstreue prüfen lassen. Das niedersächsische Innenministerium kam unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes zu dem Ergebnis, Bothe biete nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Der Wahlausschuss folgte nun dieser Linie und verweigerte die Zulassung. Über die Entscheidung berichtet unter anderem regionalHeute.de.
Bothe ist Landtagsabgeordneter, stellvertretender Vorsitzender der niedersächsischen AfD und Vorsitzender des Kreisverbands Lüneburg. Die Vorwürfe weist er zurück. Seine Partei spricht von politischer Willkür und kündigte an, gegen Ausschlüsse ihrer Kandidaten rechtlich vorzugehen.
Der Fall steht längst nicht allein. Zuvor wurde bereits Martin Sichert in Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen. Auch Justin Vogel durfte in Herzberg nicht als Bürgermeisterkandidat antreten.
Die laufend ergänzte F-NEWS-Übersicht dokumentiert die bekannten Ausschlüsse von AfD-Kandidaten. Bei Bothe ist die entscheidende Schwelle nun überschritten: Nicht mehr der Wähler entscheidet über seine Kandidatur, sondern ein Wahlausschuss auf Grundlage einer Bewertung von Innenministerium und Verfassungsschutz.
Gerade darin liegt die politische Sprengkraft. Die AfD ist nicht verboten, doch Kandidaten der Partei werden vor der Abstimmung aus dem Rennen genommen. Ein späteres Gerichtsverfahren kann den Eingriff möglicherweise überprüfen. Die verlorene Wahlchance gibt es Bothe jedoch nicht zurück. Der alte Verdacht hat sich bestätigt: Der Stimmzettel wird bereinigt, bevor der Bürger ihn überhaupt zu sehen bekommt.







