AfD-Kandidat Bothe: Wieder der Trick mit der Wahlzulassung?

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Symbolbild: Wahlunterlagen mit gestrichenem Kandidatenfeld
Symbolbild

In Lüneburg läuft ein Vorgang, der für viele AfD-Wähler vertraut klingt: Erst entscheidet nicht der Bürger, sondern ein Verfahren. Wie LGheute berichtet, könnte die Kandidatur des AfD-Politikers Stephan Bothe für das Amt des Landrats im Landkreis Lüneburg beendet sein, bevor der Wahlkampf richtig Fahrt aufgenommen hat.

Auslöser ist ein Schreiben der Leiterin der Kreiswahlleitung. Darin werden nach Prüfung des Wahlvorschlags Zweifel an Bothes Verfassungstreue erhoben. Die Kommunalaufsichtsbehörde in Hannover soll deshalb ein Prüfverfahren eröffnen. Bothe weist die Unterstellung zurück. Eine endgültige Entscheidung ist laut dem Bericht noch nicht gefallen. Der Wahlausschuss in Lüneburg soll am 20. Juli entscheiden.

Die Begründung folgt einem Muster, das politisch längst bekannt ist. Herangezogen wird demnach unter anderem die Einstufung des AfD-Landesverbands Niedersachsen als Beobachtungsobjekt wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen sowie Bothes frühere Erwähnung im Zusammenhang mit dem inzwischen aufgelösten „Flügel“. Aus einem politischen Umfeld, einer Parteizugehörigkeit und behördlichen Bewertungen wird so ein Zweifel konstruiert, der am Ende über eine Kandidatur entscheiden kann.

Natürlich müssen formale Voraussetzungen für Wahlen geprüft werden. Niemand verlangt rechtsfreie Räume. Aber wenn ausgerechnet bei AfD-Kandidaten immer wieder kurz vor entscheidenden Wahlphasen Verfahren, Zweifel, Ausschüsse und Behördenwege auftauchen, wirkt das nicht mehr wie neutrale Verwaltung, sondern wie politische Vorfilterung. Der Wähler soll gar nicht erst die Möglichkeit bekommen, am Stimmzettel selbst zu entscheiden.

Sollte Bothe ausgeschlossen werden, könnte er nach Darstellung des Berichts zwar rechtlich dagegen vorgehen, aber erst nach der Wahl. Genau dort liegt das Problem: Ein Rechtsweg, der erst greift, wenn der politische Schaden bereits eingetreten ist, schützt die Wahlfreiheit nur noch auf dem Papier.

Das Verfahren ist damit noch kein Ausschluss, aber es ist ein Warnsignal. In einer Demokratie muss der Bürger über Kandidaten urteilen, nicht eine Behördenkette, die politische Bewertungen in Zulassungsfragen übersetzt. Wer AfD-Kandidaten verhindern will, sollte sie an der Wahlurne schlagen. Alles andere riecht nach demselben alten Trick. Man nennt es Schutz der Demokratie und nimmt den Wählern vorher die Auswahl.

Ein Kommentar zu „AfD-Kandidat Bothe: Wieder der Trick mit der Wahlzulassung?“

  1. Avatar von Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈
    Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Ja,ja,alles wie längst beschrieben… Parteiensystem,nein… Wenn du gute Politiker hast nur ohne Politiker, Beamtenstatus,bis ins Rathaus usw… mit Anwalts und Richters Gnaden… Zu viele nutzlose Leute, Bürokraten und Fresser,siehe ARDZDF und Schranzenmedien mit eingeschlossen, Aktienbedingt ,diese Menschentreiber, Gutmenschen und sogar aus Ländern was hier nicht her gehört, Oetzedamus und Konsorten, Fressen und Belehren uns was wir zu tun haben,diese Steuerhinterzieher👈 Steuern sind Raub 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨👹👈Raus hier😡👈😡🗡️🗡️🔨