Eltern verweigern LGBT-Workshop: Jetzt droht ihrem 14-jährigen Sohn ein Bußgeld

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An einem Gymnasium im Landkreis Dachau ist gegen einen 14-jährigen Schüler ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, nachdem seine Eltern ihm die Teilnahme an einem verpflichtenden LGBT-Workshop verweigert hatten. Das berichtet Apollo News. Ein Bußgeld ist bislang nicht verhängt worden.

Der Achtklässler sollte dem Bericht zufolge am 10. Juli an einer Veranstaltung über „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ teilnehmen. Die Schule liegt rund 30 Kilometer nördlich von München. Seine Eltern kündigten bereits Ende Juni schriftlich an, ihren Sohn nicht zu dem Workshop zu schicken. Sie befürchteten, dass die externen Veranstalter das Thema nicht neutral behandeln würden. Die Schulleitung bestand dagegen auf der Teilnahme und verwies auf den bayerischen Lehrplan.

Nach dem Termin erhielt nicht etwa nur die Familie, sondern der Schüler selbst Post vom Landratsamt. Weil er bereits 14 Jahre alt ist, wurde das Verfahren laut Apollo News unmittelbar gegen ihn eingeleitet. Er sollte sich bis Ende Juli zu dem Vorwurf äußern. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Sollte tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden, wollen die Eltern rechtlich dagegen vorgehen.

Vor der Veranstaltung hatten die Eltern der Schule neun Fragen geschickt. Sie wollten unter anderem wissen, welche Materialien und Methoden eingesetzt werden, welche Lehrkraft anwesend sein werde, auf welcher Rechtsgrundlage ein externer Verein den Unterricht übernehme und ob das Schulforum beteiligt worden sei. Außerdem verlangten sie die Beachtung des sogenannten Überwältigungsverbots. Die Schule teilte demnach mit, dass eine Lehrkraft anwesend sei und das Überwältigungsverbot gelte. Mehrere weitere Fragen seien aus Sicht der Eltern gar nicht oder nur unzureichend beantwortet worden. Materialien erhielten sie vorab nicht. Daraufhin reichten sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Durchgeführt wurde der Workshop laut Bericht vom Münchner Verein „diversity München“. Dessen Projekt „diversity@school“ arbeitet nach eigener Darstellung mit jungen queeren Referenten bis 27 Jahre und einem autobiografischen Ansatz. Die Angebote richten sich ab der achten Klasse beziehungsweise an Jugendliche ab 14 Jahren. Ziel sei es, Akzeptanz gegenüber queeren Identitäten zu fördern und Vorurteile sowie Diskriminierung abzubauen. Finanziert wird der Verein unter anderem von der Stadt München und durch Spenden.

Die Schulleitung berief sich auf den Lehrplan. Tatsächlich nennt der offizielle Lehrplan für die achte Klasse am Gymnasium sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechterrollen und sexuelle Selbstbestimmung. Ob daraus zwingend folgt, dass ein Schüler an genau diesem extern durchgeführten Workshop teilnehmen muss, ist nun der Kern des Streits. Gegenüber Apollo News wollte sich die Schule nicht zu dem Fall äußern.

Der Vorgang reiht sich in eine wachsende Zahl von Konflikten zwischen Elternhaus, Schule und externen Aktivisten ein. In Berlin verlor eine Familie nach einem Streit über Geschlecht und Identität sogar die Schulplätze ihrer drei Kinder, wie F-NEWS im Beitrag „Waldorfschule feuert drei Geschwister mitten im Schuljahr“ berichtete. Wie wenig Ausweichmöglichkeiten Eltern in Deutschland haben, zeigt auch unsere Analyse „Schulpflicht statt Wahlfreiheit“.

Haarsträubend ist vor allem die Eskalation: Eltern verlangen vorab Auskunft über Inhalte und Methoden eines externen Workshops, erhalten nach ihrer Darstellung keine vollständigen Antworten – und anschließend wird gegen ihren 14-jährigen Sohn ein Bußgeldverfahren eröffnet. Ob die Behörde am Ende tatsächlich eine Geldbuße festsetzt, ist noch offen.

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