Leihmutterschaft soll in Deutschland verboten bleiben, deutsche Kunden sollen Frauen und Kinder im Ausland aber weiterhin bestellen dürfen. Mit dieser unglaublichen Doppelmoral stellt sich die nordrhein-westfälische Frauenunion gegen den Vorstoß aus den eigenen CDU-Reihen, die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe zu stellen.
Wie die Neue Westfälische berichtet, widerspricht die NRW-Landesvorsitzende Ina Scharrenbach ihrer Parteikollegin Anne König. Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion fordert, das deutsche Verbot auf Auslandsgeschäfte auszudehnen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. Bislang bleiben die Besteller straffrei, wenn eine Frau im Ausland das Kind für sie austrägt.
Scharrenbach will davon nichts wissen. Auslöser der Debatte ist Jens Spahn, der zusammen mit seinem Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekam, obwohl er zuvor öffentlich gegen Leihmutterschaft aufgetreten war. Auf Königs Forderung nach Konsequenzen reagiert Scharrenbach mit Spott und wirft ihr sinngemäß vor, nach dem Motto „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“ zu handeln.
Besonders entlarvend wird es bei der Begründung. Für Deutschland hält die Frauenunion am Verbot fest. Das entspreche ihrem Werteverständnis aus dem christlichen Menschenbild. Bei Leihmutterschaft und Eizellspende gehe es um ethische Fragen, die andere Staaten unterschiedlich beantworteten. Scharrenbach fasst ihre Haltung mit „Andere Länder, andere Sitten“ zusammen.
Damit wird das angebliche Werteverständnis an der Grenze abgegeben. Wenn Leihmutterschaft die Würde der Frau verletzt, Mutterschaft vertraglich aufspaltet und ein Kind zum Gegenstand einer Bestellung macht, wird das Geschäft nicht dadurch moralisch, dass Klinik, Agentur und Schwangere einige Flugstunden entfernt sitzen. Ein Verbot, das nur Frauen in Deutschland schützt, zahlungskräftigen Kunden aber die Auslandsbestellung offenhält, ist kein konsequenter Lebensschutz. Es ist die Auslagerung eines hierzulande geächteten Geschäfts.
F-NEWS hat die deutsche Rechtslage zur Leihmutterschaft bereits ausführlich dargestellt. Ärzte und Vermittler dürfen das Geschäft in Deutschland nicht durchführen beziehungsweise organisieren. Die Besteller werden vom Strafrecht jedoch weitgehend verschont. Diese Lücke macht das Modell erst attraktiv: Wohlhabende Deutsche können auf ausländische Agenturen, Kliniken und Frauen ausweichen und anschließend die rechtliche Anerkennung des Kindes betreiben.
Dabei ist das Wort „Leihmutterschaft“ selbst eine Verharmlosung. Geliehen wird nichts. Eine Frau wird hormonell und medizinisch für eine Schwangerschaft eingesetzt, trägt ein Kind aus und soll es anschließend entsprechend einer Vereinbarung abgeben. Je nach Modell werden Eizellen gekauft, Embryonen ausgewählt und für Krankheit, Behinderung oder Vertragsverstöße Entscheidungen bis hin zur Abtreibung verlangt. Unser Hintergrundbericht zeigt, wie die Leihmutterschaftsindustrie Frauen und Kinder zur Ware macht.
Scharrenbachs Position läuft deshalb auf eine besonders bequeme Moral hinaus: In Deutschland bleibt die weiße Weste sauber, während die körperlichen Risiken, die Trennung von Mutter und Kind und die kommerziellen Interessen ins Ausland verschoben werden. Dort dürfen Agenturen verdienen und Frauen die Folgen tragen, solange deutsche Besteller unbehelligt zurückkehren. Wer so argumentiert, schützt kein christliches Menschenbild. Er schützt die Reisefreiheit der Kundschaft.







