Erst im April hatten der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil bekannt gegeben, Eltern eines in den USA geborenen Jungen geworden zu sein. Medienberichten zufolge wurde das Kind von einer Leihmutter ausgetragen. Nun haben auch Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke die Geburt eines Sohnes bekannt gegeben. Auch dieses Kind wurde in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebracht. (DIE WELT)
Doch wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen Ärzte keine künstliche Befruchtung bei einer Frau vornehmen, die das Kind nach der Geburt dauerhaft anderen überlassen will. Auch die gewerbsmäßige Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt.
Die deutschen Wunscheltern machen sich allerdings grundsätzlich nicht allein dadurch strafbar, dass sie eine Leihmutterschaft in einem Land in Anspruch nehmen, in dem diese erlaubt ist. Deshalb reisen Paare unter anderem in die USA, wo Leihmutterschaft in einigen Bundesstaaten legal und vertraglich geregelt ist.
Kompliziert wird es bei der rechtlichen Elternschaft. Nach deutschem Recht ist zunächst immer die Frau Mutter, die das Kind geboren hat – unabhängig davon, von wem die Eizelle stammt. Eine ausländische Gerichtsentscheidung, welche die Wunscheltern als rechtliche Eltern festlegt, kann in Deutschland jedoch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. (Auswärtiges Amt)
Ein „Kauf“ eines Kindes ist rechtlich nicht möglich. Bezahlt werden bei kommerziellen Leihmutterschaftsprogrammen unter anderem medizinische Behandlungen, Agenturen, Rechtsanwälte, Versicherungen sowie eine Vergütung und Aufwandsentschädigung für die Leihmutter.
Damit ergibt sich eine widersprüchliche Situation: Was in Deutschland ausdrücklich verboten ist, kann von deutschen Paaren im Ausland in Anspruch genommen werden. Anschließend können die dort geschaffenen familienrechtlichen Verhältnisse unter Umständen auch von deutschen Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Wenn nun schon der zweite prominente Unionspolitiker die Gesetzeslücken nutzt, dann hat das Vorbildfunktion und entfernt die CDU wieder ein Stück von den kaum noch erkennbaren christlichen Werten, wobei sie den Amtskirchen in Deutschland in nichts nachsteht.



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