Päivi Räsänen wollte auf einer Konferenz zur Religions- und Meinungsfreiheit in der nordirischen Versammlung sprechen, stattdessen wurde ihre bereits im Juni erteilte elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien ohne Angabe von Gründen storniert, wie ADF International berichtet. Räsänen, christliche Parlamentarierin, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von zwölf Kindern, sollte in Belfast sowie bei einer weiteren Veranstaltung sprechen.
Hintergrund ist eine juristische Odyssee, die 2021 begann. Die Anklage gegen Räsänen stützte sich auf eine 2004 verfasste Kirchenbroschüre sowie einen 2019 veröffentlichten Tweet mit einem Bibelvers, in denen sie ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität darlegte. Sowohl das zuständige Bezirksgericht als auch das Berufungsgericht sprachen sie zunächst frei. Im März 2026 kippte jedoch Finnlands Oberstes Gericht dieses Urteil und verurteilte Räsänen mit denkbar knapper 3:2-Mehrheit wegen „Hassrede“.
Genau dieses Urteil führen die britischen Behörden nun als Begründung für die verweigerte Einreise an. Nachdem ihre ETA storniert wurde, beantragte Räsänen ein reguläres Visum und schrieb persönlich an Innenministerin Shabana Mahmood, um ihr die Teilnahme an der Konferenz doch noch zu ermöglichen. Sie selbst nennt den Vorgang „staatliche Zensur“ und fordert Mahmood auf, „sofort einzugreifen, um mir die Einreise zu ermöglichen“.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International vertritt Räsänen zusammen mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola und der Luther Foundation Finland bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. ADF-Jurist Lorcán Price bringt den Fall auf den Punkt: „Päivi Räsänen wurde von Großbritannien blockiert, weil sie ihre christlichen Überzeugungen friedlich ausdrückte.“
Der Fall reiht sich in eine wachsende Liste ähnlicher Vorfälle auf der Insel ein. Erst kürzlich musste sich eine schottische Großmutter vor Gericht verantworten, weil sie im öffentlichen Raum ein Gesprächsangebot zu Glaubensfragen gemacht hatte, freigesprochen wurde sie erst nach einem laufenden Verfahren. Auch Plattformbetreiber spüren den Druck: X knickte zuletzt vor dem britischen Online-Safety-Gesetz ein und passte seine Moderationspraxis an die Vorgaben aus London an. Großbritannien inszeniert sich international gern als Verteidiger der Meinungsfreiheit, im eigenen Land wird die Latte für zulässige religiöse Aussagen dagegen immer niedriger gelegt.
Sollte Räsänen die Einreise tatsächlich verwehrt bleiben, wäre das ein bemerkenswertes Signal: Ein westlicher Partnerstaat verweigert einer gewählten Abgeordneten eines EU-Mitgliedslands die Einreise, weil ein Gericht in ihrer Heimat mit hauchdünner Mehrheit eine Bibelparaphrase als Straftat einstufte. Wer Meinungsfreiheit nur so lange verteidigt, wie die Meinung ins eigene Weltbild passt, hat sie nicht verstanden.







