In der Schweiz bröckelt die Steuerprivilegierung für Elektroautos. Was jahrelang als Kaufanreiz verkauft wurde, wird nun still und leise zurückgebaut – wie Blick berichtet. Und die Schweiz ist damit nicht allein.
In Basel-Stadt galt bisher: Wer ein reines Elektroauto kauft, zahlt 50 Prozent weniger kantonale Motorfahrzeugsteuer als mit einem Benziner. Doch die Regelung war an eine Bedingung geknüpft – der E-Auto-Anteil am Gesamtbestand durfte 5 Prozent nicht übersteigen. Diese Grenze wurde 2025 mit 5,4 Prozent überschritten. Die Steuerreduktion wackelt. Eine SP-Grossrätin hat notfallmässig einen Vorstoss eingereicht, um den Rabatt bis zu einer Neuregelung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern zu retten – die frühestens 2030 kommen soll.
Das Bild im Rest der Schweiz gleicht einem Flickenteppich: Freiburg gewährt 30 Prozent Rabatt, Uri 33, der Jura 50, Graubünden sogar 80 Prozent auf das Gesamtgewicht. Zürich, Glarus und Solothurn verzichten ganz auf Motorfahrzeugsteuern für E-Autos. Doch das Solothurner Kantonsparlament hat soeben ein neues Steuersystem beschlossen, das E-Autohalter ab 2027 ebenfalls zur Kasse bittet. Zürich arbeitet an einer entsprechenden Vorlage. In St. Gallen wurden die Vergünstigungen bereits zu Jahresbeginn gestrichen – und das sorge laut Blick für erheblichen Ärger in der Praxis.
SVP-Verkehrsminister Albert Rösti geht noch weiter: Er plant eine neue Bundessteuer auf Elektrofahrzeuge ab 2030. Da der steigende E-Auto-Anteil die Mineralölsteuereinnahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) schmälert, sollen Elektrofahrzeuge künftig entweder per Kilometerabgabe oder über den Ladestrom besteuert werden. Die eigene Partei ist nicht begeistert: Die SVP lehnt laut Blick die Vorlage ab und fordert von Rösti eine grundsätzliche Überarbeitung.
Deutschland: Befreiung verlängert, Ende absehbar
In Deutschland läuft die Geschichte parallel, nur mit etwas mehr Aufschub. Die vollständige Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos war ursprünglich Ende 2025 ausgelaufen – die neue Bundesregierung hat sie im Dezember 2025 per Gesetz bis 2035 verlängert. Wer sein E-Auto ab dem 1. Januar 2026 neu zulässt, bleibt demnach bis zu zehn Jahre steuerfrei. Klingt grosszügig. Ist es aber nur eine Verschiebung des Problems: Nach Ablauf der Steuerbefreiung gilt ein 50-Prozent-Rabatt auf die gewichtsbasierte Kfz-Steuer – und E-Autos sind aufgrund ihrer schweren Batterien im Schnitt deutlich schwerer als Verbrenner, was die Gewichtssteuer systematisch benachteiligt.
Österreich: Schleichend teurer
In Österreich sind E-Autos weiterhin von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit und der Sachbezug bei Dienstwagen liegt bei null. Doch seit dem 1. April 2025 gilt: Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert auch den elektromotorischen Anteil. Ein kleiner Einstieg – aber ein Einstieg. Die bundesweite Kaufprämie wurde bereits im Februar 2025 aufgebraucht und nicht erneuert.
Das Muster ist überall dasselbe: Solange E-Autos eine Randerscheinung waren, liessen sich grosszügige Steuerbefreiungen politisch rechtfertigen. Nun, da die Marktanteile wachsen und die Steuerausfälle spürbar werden, entdecken die Finanzminister in Bern, Berlin und Wien das E-Auto als neues Melkvieh. Die Käufer, die auf staatliche Versprechen vertraut und teils erhebliche Aufpreise gegenüber Verbrennern akzeptiert haben, stehen mit der Rechnung da.







Kommentare
Ein Kommentar
Ach was ? Wer hätte das gedacht ? Ich fahre gar keine Auto und wenn dann nur das andere. Verkauft sie doch an Tiki,Tiki und ab nach Hause… Und Tschüss 👈 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨