CDU-Abgeordnete fordern italienisches Verbot gegen Babyhandel

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In der CDU wächst der Druck, die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland strafbar zu machen. Demo für Alle berichtet, dass mehrere Unionsabgeordnete das italienische Modell als Vorbild nennen. Dort können italienische Staatsbürger seit Ende 2024 belangt werden, wenn sie im Ausland ein Kind über eine Leihmutter bestellen – auch wenn dies am Ort der Durchführung legal ist.

Die Bundesregierung hatte noch im Juli auf eine AfD-Anfrage erklärt, Änderungen am geltenden Recht seien nicht vorgesehen. Der CDU-Staatssekretär Georg Kippels verwies darauf, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten sei. Für die Bestellung im Ausland soll diese Grenze bislang jedoch nicht gelten.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König, fordert nun eine Verschärfung. Wenn Leihmutterschaft im Inland aus ethischen Gründen verboten sei, dürfe sie im Ausland nicht folgenlos in Anspruch genommen werden, sagte sie laut Demo für Alle. Unterstützung erhält sie von der rechtspolitischen Sprecherin Susanne Hierl und dem Abgeordneten Axel Müller.

Italien hat seine Regeln im November 2024 ausgeweitet. Wer als Italiener im Ausland eine Leihmutter beauftragt, kann dort mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro bestraft werden. Das Gesetz richtet sich gegen die Umgehung des nationalen Verbots durch die Bestellung eines Kindes im Ausland.

F-NEWS hatte bereits über die Doppelmoral bei der Auslands-Leihmutterschaft berichtet. Auch die Leihmutterschafts-Industrie macht Frauen und Kinder zur Ware. Ein deutsches Verbot, das nur innerhalb der Landesgrenzen gilt, lässt den Markt für Besteller weiter offen.

Demo für Alle ist bei diesem Thema eine wichtige Initiative zum Schutz von Kindern und Familie. Sie hält den politischen Druck aufrecht und macht deutlich: Leihmutterschaft ist kein Lifestyle-Projekt, sondern die Bestellung von Schwangerschaft und Kindern.

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