Bundesanwaltschaft: Sprengdrohne am Flughafen Leipzig sollte Explosion auslösen

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Der Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle erhält eine neue Dimension. Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren am 6. August wegen der besonderen Bedeutung des Falles von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. Sie spricht nun ausdrücklich von einem schwerwiegenden Angriff auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass am Abend des 4. August 2026 auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte. An dem Fluggerät seien professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht gewesen.

Die Ermittler prüfen den Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Damit geht die Bundesanwaltschaft deutlich über die zunächst bekannten Angaben zu einem verdächtigen Fluggerät mit Sprengvorrichtung hinaus: Nach ihrer vorläufigen Bewertung sollte die Drohne nicht nur transportiert oder erprobt, sondern für eine Explosion auf dem Gelände eingesetzt werden.

Hinzu kommt ein zweiter Vorgang. Eine Frachtmaschine musste wegen des Vorfalls durchstarten. Im erweiterten Bereich des Flughafens kollidierte das Flugzeug anschließend in der Luft mit einem Gegenstand. Die Bundesanwaltschaft hält es für möglich, dass es sich dabei um eine weitere Drohne handelte. Ob beide Fluggeräte zusammengehörten und wer sie gesteuert oder platziert hat, teilte die Behörde zunächst nicht mit.

Der Flughafen Leipzig/Halle ist einer der wichtigsten Frachtflughäfen Europas. Nach Einschätzung des Generalbundesanwalts war die mutmaßliche Tat deshalb geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Diese Einordnung begründet die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft nach Paragraf 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

F-NEWS hatte den Fall am Morgen unter der damaligen Erkenntnislage nüchtern eingeordnet und zwischen belegten Angaben und medialen Zuspitzungen unterschieden. Mit der neuen Erklärung der Bundesanwaltschaft hat sich diese Erkenntnislage entscheidend verändert. Der bisherige Bericht zum Drohnenfund in Leipzig dokumentiert den Stand vor der Übernahme durch Karlsruhe.

Bereits zuvor beschäftigten Drohnen über Flughäfen die Sicherheitsbehörden. In einem weiteren Bericht zeigte F-NEWS, dass die Bundesregierung zwar an einem Abwehrsystem gegen Drohnen an deutschen Flughäfen arbeitet, bei Kosten, Zuständigkeiten und Zeitplan jedoch zentrale Fragen offenließ.

Wer hinter dem mutmaßlichen Anschlagsversuch steckt, ist weiterhin offen. Die Bundesanwaltschaft nannte weder Verdächtige noch ein mögliches Motiv oder Hinweise auf einen staatlichen beziehungsweise extremistischen Hintergrund. Fest steht nach ihrer Mitteilung aber: Die Ermittler behandeln den Vorfall nicht mehr als bloßen Drohnenfund, sondern als möglichen Anschlag mit professionellem Sprengstoff.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Mitteilung vom 6. August 2026

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