Die Berliner AfD hat nach eigener Pressemitteilung beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Klage gegen Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eingereicht. Anlass ist ein Interview der Senatorin mit der Berliner Morgenpost vom 13. August. Darin soll Badenberg die AfD als „Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat“ bezeichnet haben.
Der Landesverband beantragt festzustellen, dass die Äußerung das Recht der Partei auf faire Teilnahme an der bevorstehenden Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus verletze. Badenberg ist nicht nur CDU-Politikerin, sondern übt als Senatorin das Justizressort aus.
Die AfD bewertet die Aussage deshalb als parteipolitische Intervention aus einem Regierungsamt. In der Pressemitteilung heißt es, Badenberg habe damit die größte Oppositionspartei diffamiert und gegen die Pflicht zu gerechter und unparteiischer Amtsführung verstoßen.
Landesvorsitzende Kristin Brinker verweist zugleich auf Badenbergs eigene Kandidatur für die CDU in Wilmersdorf. „Die Äußerungen der Justizsenatorin sollen die Wähler in die Irre führen“, erklärte Brinker. Wer im Interview als Senatorin auftrete, sei dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Die AfD verlangt, dass Badenberg eine solche Äußerung untersagt wird.
Unabhängig davon steht Badenberg auch wegen des Verdachts schwerer Plagiate unter Druck. F-NEWS berichtete über die Vorwürfe gegen ihre Dissertation, die als „schwerster Plagiatsfall seit Guttenberg“ bezeichnet wurden. Wer das Berliner Justizressort führt und zugleich mit solchen Vorwürfen konfrontiert ist, hätte längst die politische Konsequenz ziehen und zurücktreten müssen.








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