Weimer wird geschützt, Wallasch wird geprüft: Bundesregierung erklärt Interessenkonflikt einfach weg

Symbolbild: Eine Regierungsakte wird geschlossen, während ein Journalist wartet
Symbolbild / KI-generierte Darstellung

Die Bundesregierung sieht bei Kulturstaatsminister Wolfram Weimer keinen Interessenkonflikt. Das meldet der Bundestag am heutigen Mittwoch unter Berufung auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage. Dabei bestätigt sie selbst die entscheidenden Tatsachen: Weimers Redaktionsgesellschaft bestand nach seinem Amtsantritt fort, und Weimer blieb alleiniger Geschäftsführer. Zum Problem erklärt wird das trotzdem nicht.

Die Begründung in der Bundestagsdrucksache 21/6873 ist dreist: Die Gesellschaft sei seit Weimers Amtsantritt am 6. Mai 2025 angeblich nicht unternehmerisch tätig gewesen. Deshalb liege kein Verstoß gegen Paragraf 5 des Bundesministergesetzes vor. Weimer blieb demnach bis Januar 2026 alleiniger Geschäftsführer, soll aber ein Unternehmen geführt haben, das tatsächlich gar keines gewesen sei.

Im Handelsregister stand bis Januar 2026 als Unternehmenszweck, für fremde Publikationsorgane sowie Hörfunk- und Fernsehsendungen verantwortliche und leitende redaktionelle Arbeit zu leisten. Die Bundesregierung erklärt diese Eintragung kurzerhand zum Notarfehler. Der „einzige Zweck“ der Gesellschaft sei immer nur private Vermögensverwaltung gewesen. Die spätere Änderung sei keine nachträgliche Rettungsaktion, sondern bloß eine Korrektur.

Konkrete Antworten liefert die Regierung kaum. Auf die Frage, wann genau der Personalbereich die Interessenkollision geprüft habe, heißt es lediglich: „im Zuge der Ernennung“. Auf die Frage, wie die Gesellschaft geprüft wurde, folgt ein Verweis auf dieselbe Leerformel. Weitere Fragen werden mit dem angeblich fehlenden Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung abgewehrt. Kontrolle sieht anders aus. Hier wird ein Minister nicht geprüft, sondern freigesprochen.

Brisant wird die Schutzbehauptung durch die Vorgeschichte. Der Journalist Alexander Wallasch hatte im Oktober 2025 dokumentiert, dass auf dem zur Weimer Media Group gehörenden Portal „The European“ zahlreiche Texte und öffentliche Äußerungen bekannten Personen als Autorenbeiträge zugerechnet worden waren. Alice Weidel bestritt, für das Portal geschrieben zu haben, und ließ rechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen. Auch Alexander Dobrindt erklärte, kein Autor des Portals zu sein. Die Weimer-Seite berief sich dagegen auf eine zulässige dokumentarische Veröffentlichung von Politikerreden unter Quellenangabe.

Wallasch steht seinerseits unter massivem Druck der Medienaufsicht. Nach seiner veröffentlichten Chronologie und den zugänglich gemachten Verfahrensunterlagen beanstandete die Niedersächsische Landesmedienanstalt drei Artikel, setzte 2.500 Euro Gebühren fest und drohte bei Nichtbefolgung weitere Zwangsgelder an. Mitarbeiter mehrerer Landesmedienanstalten befassten sich in einer ZAK-Prüfgruppe mit dem Angebot. Wallasch klagt vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.

Ausgerechnet die Medienanstalt Berlin-Brandenburg führte nach Wallaschs Darstellung die Prüfgruppe. Weimer gehörte dem Medienrat dieser Anstalt nachweislich über Jahre an; die mabb selbst führte ihn 2009 als Mitglied. Eine heutige Einflussnahme Weimers oder eine Weisung gegen Wallasch ist damit nicht bewiesen. Auch soll das Aufsichtsverfahren angeblich bereits vor der Veröffentlichung der Weimer-Recherchen begonnen haben. Wer einen direkten Rachefeldzug behaupte, müsse ihn erst belegen. Das klingt im Gesamtzusammenhang mehr nach Schutzbehauptung, als nach wasserdichter Argumentation.

Der belegte Kontrast ist zudem verheerend. Auf der einen Seite genügt der Bundesregierung die Behauptung, eine fortbestehende Gesellschaft unter Leitung des Ministers sei nicht tätig gewesen und der eingetragene Geschäftszweck beruhe auf einem Versehen. Auf der anderen Seite mobilisiert die Medienaufsicht Mitarbeiter mehrerer Anstalten, Gebührenbescheide und Zwangsgeldandrohungen gegen einen kritischen Journalisten wegen drei Veröffentlichungen.

Wallaschs Urheberrechtsrecherchen lösten eine öffentliche Affäre, parlamentarische Anfragen und Löschungen auf „The European“ aus. Die Antwort der Regierung besteht nun darin, den Interessenkonflikt für nicht existent zu erklären. Ein Minister bekommt Schutzbehauptungen, ein Kritiker bekommt eine Prüfgruppe. Genau so zerstört ein Staat das Vertrauen in unabhängige Kontrolle und Pressefreiheit.

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