Eine Hamburger Kita wollte keinen Weihnachtsbaum, um nach eigener Darstellung kein Kind und keinen Glauben auszuschließen. Ein Gärtner stellte trotzdem nachts einen geschmückten Baum auf das umzäunte Gelände. Jetzt ist er wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig verurteilt.
Wie urteile.news über den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts berichtet, wusste der Gärtner, dass die Leitung der Kita in Hamburg-Lokstedt keinen Baum wollte. In der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2023 betrat er trotzdem das Gelände und stellte ihn im Hof auf. Die Kita erstattete Anzeige.
Das OLG verwarf die Revision. Der Schuldspruch ist endgültig. Das Landgericht Hamburg verwarnte den Mann und behielt eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen à 80 Euro vor. Die 2.400 Euro werden nicht sofort vollstreckt, können aber fällig werden, wenn er sich während der Bewährungszeit nicht bewährt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Einstellung gegen 500 Euro angeboten. Der Gärtner nahm nicht an. So wurde aus einem Weihnachtsbaum ein Strafverfahren über drei Instanzen.
Das Hausrecht der Kita gilt. Der Vorgang bleibt trotzdem eine Schande. In einem christlich geprägten Land wird ein Weihnachtsbaum in einer Kindertagesstätte im Namen einer vermeintlichen Religionsfreiheit weggedrückt. Die Formel, niemanden mit seinem Glauben ausschließen zu wollen, steht für eine seit Jahren praktizierte Unterwerfung. Christliche Traditionen sollen zurückweichen, damit sich niemand daran stört. So muss man das Kind nicht beim Namen nennen, doch es gibt nur eine Gruppe, die aggressiv christliche Bräuche und Symbole ablehnt, aber gleichzeitig immer mehr Raum für sich beansprucht.








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