Wehrpflicht-Trick entlarvt: Pistorius-Ministerium knipste geltendes Recht einfach aus

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Symbolbild zu Gutachten über Abmeldepflicht und Wehrpflichtrecht
Symbolbild: Wehrpflichtrecht und ministerielle Abmeldepflicht

Jetzt wird es für Boris Pistorius unangenehm. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste hält das Vorgehen seines Verteidigungsministeriums bei der Abmeldepflicht für rechtswidrig. Wie n-tv unter Berufung auf das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, hat das Ministerium eine gesetzliche Pflicht faktisch ausgesetzt, ohne dass der Gesetzgeber sie abgeschafft hatte.

Genau darin liegt der Skandal. Es geht nicht um eine missverständliche Pressemitteilung und nicht um ein harmloses Verwaltungsdetail. Es geht um die Frage, ob ein Ministerium geltendes Recht einfach per Allgemeinverfügung neutralisieren darf, sobald die politische Wirkung peinlich wird. Nach dem Gutachten lautet die Antwort offenbar: nein.

Der Hintergrund: Im Wehrpflichtgesetz steckt weiterhin eine Abmelde- beziehungsweise Genehmigungslogik für Männer, die längere Zeit ins Ausland gehen wollen. In Zeiten ausgesetzter Wehrpflicht schlummerte diese Altlast weitgehend unbeachtet im Gesetz. Mit Pistorius’ neuem Wehrdienst-Kurs kam sie plötzlich wieder ans Licht. Und plötzlich merkte die Regierung, wie hässlich das klingt: junge Männer, Auslandsaufenthalt, Meldepflicht, staatlicher Zugriff.

Also griff das Verteidigungsministerium zum Beruhigungstrick. Per Allgemeinverfügung wurde erklärt, derzeit müssten keine Genehmigungen für längere Auslandsaufenthalte beantragt werden. Das sollte die Debatte abräumen. Die Botschaft an die Öffentlichkeit: Keine Sorge, niemand hält euch an der Grenze fest. Doch der juristische Haken bleibt: Ein Minister kann ein Gesetz nicht nach Stimmungslage ausknipsen.

Wenn eine Pflicht im Gesetz steht, gilt sie. Wenn sie politisch nicht gewollt ist, muss das Parlament sie streichen. Alles andere ist Exekutivakrobatik. Heute wird sie genutzt, um Bürger zu beruhigen. Morgen kann derselbe Apparat genutzt werden, um Bürger wieder zu binden, zu erfassen oder zu sanktionieren. Genau deshalb ist der Vorgang so gefährlich.

Pistorius redet seit Monaten von Kriegstüchtigkeit, Personalbedarf und neuer Wehrdienststruktur. Gleichzeitig zeigt dieser Fall, wie viel staatliche Zugriffsmöglichkeit noch im alten Wehrpflichtrecht steckt. Die Regierung will offenbar die Option behalten, junge Männer als verfügbaren Personalbestand zu behandeln. Nur soll der Bürger die scharfen Kanten dieser Logik möglichst nicht sehen.

Das Gutachten trifft deshalb nicht nur eine einzelne Allgemeinverfügung. Es trifft die politische Methode dahinter: Zwangsinstrumente im Gesetz lassen, bei Bedarf aktivieren, bei öffentlichem Widerstand beschwichtigen. So wird aus Rechtsstaat Verwaltungstheater. Die Bürger sollen glauben, die Sache sei erledigt. Tatsächlich liegt das Instrument weiter im Werkzeugkasten.

Besonders dreist ist, dass der Minister-Trick diesmal scheinbar bürgerfreundlich wirkt. Junge Männer sollen gerade nicht um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie länger ins Ausland gehen. Aber ein rechtswidriger Entlastungsschalter bleibt ein rechtswidriger Schalter. Wer dem Staat erlaubt, Pflichten ohne Parlament auszuschalten, erlaubt ihm auch, Pflichten ohne saubere Debatte wieder einzuschalten.

Die saubere Lösung wäre einfach: Wenn die Abmeldepflicht nicht mehr gewollt ist, muss sie aus dem Gesetz. Punkt. Keine ministerielle Nebelmaschine, keine beruhigende Allgemeinverfügung, kein Verwaltungspflaster auf einer politischen Wunde. Wer Wehrpflicht, Erfassung und Reisebeschränkungen nicht will, muss die gesetzlichen Grundlagen entfernen.

Für Pistorius ist das Gutachten eine Ohrfeige. Für die Bürger ist es eine Warnung. Der Staat hat die Wehrpflicht nicht vergessen. Er hat sie nur in den Schrank gestellt. Und wenn der politische Wind dreht, wird genau dieser Schrank wieder geöffnet.

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