„Vorratsdatenspeicherung 2.0?“ – Bundesregierung will IP-Adressen aller Internetnutzer speichern

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Symbolbild

Die Bundesregierung will jede IP-Adresse in Deutschland drei Monate lang auf Vorrat speichern lassen – und verkauft das als „maßvolle Anpassung an die Erfordernisse der Gegenwart“. Wie aus dem am 19. Juni 2026 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung hervorgeht, sollen Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet werden, jedem Bürger seine zugewiesene IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel sekundengenau zuzuordnen und zu speichern – egal ob er jemals mit dem Gesetz in Berührung kommt oder nicht. Der Entwurf liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor; verkündet und in Kraft ist davon noch nichts.

Der Clou an der Geschichte: Genau dieses Instrument hat der Europäische Gerichtshof schon einmal kassiert. 2022 erklärte Luxemburg die alte deutsche Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig, das Bundesverwaltungsgericht zog 2023 nach. Jetzt kommt die Bundesregierung unter Friedrich Merz mit einer neuen Variante zurück, die angeblich „nur“ IP-Adressen betrifft und deshalb verfassungs- und europarechtlich unbedenklich sein soll. Dass damit dennoch jeder einzelne Internetnutzer in Deutschland anlasslos erfasst würde, blendet die Begründung geschickt aus – schließlich, so das Argument, lasse sich aus einer IP-Adresse ja kein „Bewegungsprofil“ erstellen. Als ob es bei der Identifizierung eines Anschlussinhabers um etwas anderes ginge als um die lückenlose Zuordnung von Mensch zu digitaler Aktivität.

Funkzellenabfrage zurück auf Los

Pikant wird es bei der sogenannten Funkzellenabfrage. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass dafür der Verdacht einer besonders schweren Straftat vorliegen muss. Diese richterliche Einschränkung soll mit dem neuen Gesetz schlicht weggewischt werden: Künftig würde wieder eine Straftat „von erheblicher Bedeutung“ reichen – eine deutlich niedrigere Hürde, die es erlauben würde, sämtliche Handydaten aller Personen abzugreifen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle aufgehalten haben. Betroffen wären damit potenziell Tausende Unbeteiligte, die nichts anderes verbrochen haben, als zur falschen Zeit am falschen Ort ihr Smartphone eingeschaltet zu haben.

Neu ist außerdem die geplante „Sicherungsanordnung“: Staatsanwaltschaften und in Eilfällen sogar einfache Ermittlungspersonen sollen künftig ohne richterliche Anordnung verlangen können, dass Telekommunikationsanbieter Daten von Personen „sichern“ – also einfrieren –, die in einem bloß „persönlichen oder räumlichen Bezug“ zu einer vermuteten Straftat stehen. Der Verdachtsgrad dafür ist denkbar niedrig: vage tatsächliche Anhaltspunkte sollen reichen, ein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person ist nicht nötig. Wer zufällig in der Nähe eines Tatorts wohnt oder mit der falschen Person Kontakt hatte, könnte so im Datenfänger des Staates landen.

Wer zahlt, wer profitiert

Während die Bürger künftig flächendeckend erfasst werden sollen, sinkt im Entwurf ausgerechnet die Entschädigung für die Telekommunikationsunternehmen, die diese Massenüberwachung technisch umsetzen müssten: Die Pauschale für Bestandsdatenauskünfte soll von 45 auf 15 Euro fallen – bei gleichzeitig drastisch steigendem Auskunftsvolumen. Die Bundesnetzagentur soll für die neue Kontrollbürokratie 26 zusätzliche Stellen erhalten, das Bundesamt für Verfassungsschutz vier weitere Planstellen samt sechsstelligem IT-Budget. Wer am Ende für die Internetprovider-Infrastruktur zur Massendatenspeicherung aufkommt, durfte sich übrigens schon der Normenkontrollrat fragen: Er rügte, dass die Bundesregierung die Kosten der Wirtschaft – die nach Verbändeangaben bei großen Anbietern locker in die Millionen gehen – im Gesetzentwurf gar nicht erst beziffert hat.

Der Bundesrat wiederum will in seiner Stellungnahme noch eine Schippe drauflegen und fordert, dass auch Landespolizeien und Verfassungsschutzbehörden der Länder auf das neue Sicherungsinstrument zugreifen dürfen – inklusive Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und sogar Inhaltsdaten. Aus „maßvoller Anpassung“ könnte so im parlamentarischen Verfahren noch ein Wettlauf der Sicherheitsbehörden um immer mehr Zugriffsrechte auf die Daten unbescholtener Bürger werden.

Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens kann man im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags verfolgen.

Quellen:

  1. Deutscher Bundestag – Drucksache 21/6581 (Gesetzentwurf)
  2. DIP – Vorgang zum Gesetzentwurf
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

Ein Kommentar

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Sie werden und kriegen die Fresse voll in Berlin bis was man allerdings bildlich gesehen auch ,mit ohne Gewalt, haben wir jetzt gesehen… Verstehen? Warum sollte uns das leid tun,den angeblichen faulen Pack.Mit wen habt ihr denn Mitleid,die die angeblich reinen Herzens sind… Ja und Draußen tobt die 🗡️🗡️🗡️🗡️🗡️🔨 👈

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