Strafbefehl gegen Musikwissenschaftler wegen Kritik an Corona-Impfung

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Der Freiburger Cembalist, Komponist und Musikwissenschaftler Dr. Klaus Miehling hat wegen einer Aussage in einem Rundbrief einen Strafbefehl zu 70 Tagessätzen wegen Volksverhetzung erhalten – ausgestellt vom Amtsgericht Freiburg, datiert auf den 13. April 2026, wie aus den Gerichtsdokumenten hervorgeht, die der Redaktion vorliegen. 

Miehling, geboren 1963 in Stuttgart, ist promovierter Musikwissenschaftler und lebt als freiberuflicher Musiker und Autor in Freiburg. Bekannt wurde er über die Musikszene hinaus durch sein beinahe 700-seitiges Werk „Gewaltmusik – Musikgewalt“, in dem er popmusikalische Stile als Ursache für Kriminalität und Sittenverfall bezeichnet – eine These, die kontrovers diskutiert wird. Sein Verhältnis zum Kulturbetrieb war nie spannungsarm: 2022 sagte eine Freiburger Pfarrgemeinde ein Konzert mit seiner Passionsmusik kurzfristig ab, weil Musiker wegen seiner politischen Haltung nicht mehr mitsingen wollten. 

Miehling hatte früher auch ein Engagement als Eurythmiebegleiter an einer Waldorfschule, wo man ihn ebenso wegen seiner politischen Einstellung nicht länger beschäftigen wollte.

Auslöser des aktuellen Verfahrens ist ein Rundbrief vom 26. Oktober 2024. Miehling verschickte seinen „Gewaltmusik-Nachrichtenbrief“ – ein regelmäßig erscheinendes Rundschreiben, in dem er gesellschaftskritische Themen kommentiert – an 440 Adressaten, darunter 60 Bundestagsabgeordnete, 24 Europaparlamentarier und 12 Landtagsabgeordnete. Darin stützte er sich auf eine Studie, die weltweit rund 17 Millionen Todesfälle durch mRNA-Impfstoffe berechnet haben will, und schrieb, die Zahl der Opfer – und der Täter – sei damit größer als beim Holocaust. Jedes Land solle ein eigenes Tribunal für seine Politiker, Wissenschaftler, Impfstoffhersteller und Ärzte abhalten; die global agierenden Drahtzieher in der WHO und ihrem Umfeld gehörten vor den Internationalen Strafgerichtshof.

Das Amtsgericht Freiburg wertet diese Passage als Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1a StGB: Die Aussage verharmlose den NS-Völkermord und stelle staatliche Infektionsschutzmaßnahmen qualitativ mit nationalsozialistischer Gewaltherrschaft gleich. Zudem sei sie geeignet gewesen, gewalttätige Reaktionen gegen die für die Impfmaßnahmen Verantwortlichen hervorzurufen und ein Klima der Angst bei Holocaust – Überlebenden und deren Nachkommen zu verbreiten. Die verhängte Strafe: 70 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt 1.750 Euro.

Miehling weist den Vorwurf in einer schriftlichen Stellungnahme vom August 2025 entschieden zurück. Es handle sich um eine rein quantitative, keine qualitative Feststellung – wer den Holocaust kritisiere, verharmlost ihn nicht, sondern kritisiert ihn ebenfalls. Ein Aufruf zu Gewalt sei nirgends enthalten; im Gegenteil habe er stets auf juristische Aufarbeitung gedrungen. Zu seiner persönlichen Betroffenheit schreibt Miehling, ein Bekannter habe nach der Covid-Impfung eine schwere Myokarditis erlitten, eine weitere Bekannte leide bis heute an einem ärztlich bestätigten Impfschaden – und seine Mutter sei nach der dritten Impfung zum Pflegefall geworden und habe sich im Juni 2022 das Leben genommen.

Bereits am 6. August 2025 erschienen Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom 6. Juni 2025 an seiner Wohnanschrift. Gesucht wurden Laptops, Handys, USB-Sticks und sonstige Speichermedien. Nach Miehlings Angaben wahrten die Beamten die Verhältnismäßigkeit und begnügten sich mit der Empfängerliste des Rundbriefs – ohne Geräte zu beschlagnahmen oder die Wohnung zu durchsuchen.

Miehling hat Einspruch eingelegt. Der Fall kommt damit vor das Amtsgericht Freiburg. Der Termin wurde auf den 01.07.2026 um 9:00 Uhr gelegt. Von den drei im Strafbefehl genannten Zeugen ist einer der beiden eingesetzten Kriminalbeamten geladen. Interessant ist auch der Umstand, dass es sich bei dem Anzeigenerstatter ebenfalls um einen Musikwissenschaftler handelt. Bei der Motivation zur Anzeigenerstattung „könnte neben seiner mir nicht bekannten politischen Haltung auch meine gelegentlich geäußerte Kritik an avantgardistischer Musik, mit der er sich schwerpunktmäßig befasst, eine Rolle spielen“, vermutet Miehling.

Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Strafverfolgungen ein, in denen impfkritische Äußerungen über den Volksverhetzungsparagrafen geahndet werden. Ob ein quantitativer Todesopfervergleich, der sich auf eine wissenschaftliche Publikation stützt, diesen Tatbestand erfüllt, wird nun das Gericht zu entscheiden haben.

Quellen:

  1. Strafbefehl des Amtsgerichts Freiburg, Az. Cs 400 Js 17554/25, 13. April 2026 (liegt der Redaktion vor)
  2. Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Freiburg, Az. 30 Gs 1853/25, 6. Juni 2025
  3. Stellungnahme Dr. Klaus Miehling, 6. August 2025
  4. Badische Zeitung: Konzertabsage wegen politischer Haltung, 12. März 2022
  5. Wikipedia: Klaus Miehling
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2 Kommentare

  1. Die schweren systematischen bürgerfeindlichen Problemfelder in den Regierungen in Brüssel, Berlin und allen Landesparlamenten Deutschlands haben ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Diese sind sind so schlimm und so tief verwurzelt , dass weder schnelle Lösungen noch oberflächliche Reformen ausreichen. Wir stehen nicht einfach vor Ineffizienz, Inkompetenz oder politischer Dysfunktionalität, sondern zusätzlich vor einer massiven Störung des Systems selbst. Ein Netzwerk aus Selbsterhaltung, Täuschung und Machtmissbrauch konnte sich innerhalb eben jener Institutionen ausbreiten, die eigentlich die Bürger vor einem Machtmissbrauch durch die Regierungen schützen sollten.

    Jahrzehntelang wurde den Deutschen und Europäern gesagt, sie sollten „dem Prozess vertrauen“. Doch was geschieht, wenn der Prozess selbst als Waffe eingesetzt wird? Was geschieht, wenn diejenigen, die vereidigt wurden, das Gesetz zu wahren, es beugen, um ihre eigenen Interessen zu bedienen? Wir leben in diesem Moment. Ministerien, Geheimdienste und die etablierten Bürokraten haben meines Erachtens nicht nur ihre Pflicht vernachlässigt, sondern ihre Macht gegen das Volk gerichtet, dem sie eigentlich dienen sollen. Die Verantwortlichen entziehen sich weiterhin der Rechenschaftspflicht und verstecken sich hinter den Mauern des Rechtsprivilegs und dem Vorwand eines ordnungsgemäßen Verfahrens.Sie manipulieren Verfahren, die Fairness und Gerechtigkeit gewährleisten sollten, und missbrauchen sie zur Verzögerung, Verschleierung und zum Schutz der Schuldigen. Sie hoffen, dass die Zeit ihre Verbrechen begräbt, das öffentliche Gedächtnis verblasst und die Müdigkeit den Ruf nach der Wahrheit zum Schweigen bringt.

    Doch die Geschichte lehrt uns die Gefahr der Selbstzufriedenheit. Keine Demokratie kann überleben, wenn Problemfelder ( u.a. Korruption ) an der Spitze sich verfestigen und dauerhaft werden. Ungebremst breitet sich der Verfall aus, bis das Fundament gänzlich zusammenbricht: Das Fundament der EU und das Fundament Deutschlands sind meiner Meinung nach deshalb in höchster Gefahr. Vielleicht ist es schon zu spät etwas zu ändern-verbesssern.

  2. Die schweren systematischen bürgerfeindlichen Problemfelder in den Regierungen in Brüssel, Berlin und allen Landesparlamenten Deutschlands haben ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Diese sind sind so schlimm und so tief verwurzelt , dass weder schnelle Lösungen noch oberflächliche Reformen ausreichen. Wir stehen nicht einfach vor Ineffizienz, Inkompetenz oder politischer Dysfunktionalität, sondern zusätzlich vor einer massiven Störung des Systems selbst. Ein Netzwerk aus Selbsterhaltung, Täuschung und Machtmissbrauch konnte sich innerhalb eben jener Institutionen ausbreiten, die eigentlich die Bürger vor einem Machtmissbrauch durch die Regierungen schützen sollten.

    Jahrzehntelang wurde den Deutschen und Europäern gesagt, sie sollten „dem Prozess vertrauen“. Doch was geschieht, wenn der Prozess selbst als Waffe eingesetzt wird? Was geschieht, wenn diejenigen, die vereidigt wurden, das Gesetz zu wahren, es beugen, um ihre eigenen Interessen zu bedienen? Wir leben in diesem Moment. Ministerien, Geheimdienste und die etablierten Bürokraten haben meines Erachtens nicht nur ihre Pflicht vernachlässigt, sondern ihre Macht gegen das Volk gerichtet, dem sie eigentlich dienen sollen. Die Verantwortlichen entziehen sich weiterhin der Rechenschaftspflicht und verstecken sich hinter den Mauern des Rechtsprivilegs und dem Vorwand eines ordnungsgemäßen Verfahrens.Sie manipulieren Verfahren, die Fairness und Gerechtigkeit gewährleisten sollten, und missbrauchen sie zur Verzögerung, Verschleierung und zum Schutz der Schuldigen. Sie hoffen, dass die Zeit ihre Verbrechen begräbt, das öffentliche Gedächtnis verblasst und die Müdigkeit den Ruf nach der Wahrheit zum Schweigen bringt.

    Doch die Geschichte lehrt uns die Gefahr der Selbstzufriedenheit. Keine Demokratie kann überleben, wenn Problemfelder ( u.a. Korruption ) an der Spitze sich verfestigen und dauerhaft werden. Ungebremst breitet sich der Verfall aus, bis das Fundament gänzlich zusammenbricht: Das Fundament der EU und das Fundament Deutschlands sind meiner Meinung nach deshalb in höchster Gefahr. Vielleicht ist es schon zu spät etwas zu ändern-verbesssern.

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