Unionsfraktionschef Jens Spahn bringt einen politischen Sprengsatz ins Spiel: Statt weiter über ein AfD-Verbotsverfahren zu reden, will er prüfen lassen, ob man Thüringens AfD-Chef Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entziehen kann. Das berichten WELT und Bild unter Berufung auf Spahns Aussagen im Focus-Podcast „Machtmenschen“.
Spahn sagte demnach sinngemäß, alle redeten immer über Verbotsverfahren. Man könne doch „einfach mal ein Verfahren machen“ und prüfen, ob man jemandem wie Höcke seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen könne. Gemeint ist der Weg über Artikel 18 des Grundgesetzes, also die Verwirkung bestimmter Grundrechte durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Damit verschiebt Spahn die Debatte von der Partei auf die Person. Nicht die AfD als Ganzes soll zunächst verboten werden, sondern ein einzelner Spitzenpolitiker könnte politisch ausgeschaltet werden. Wer nicht mehr wählen und nicht mehr gewählt werden darf, ist im demokratischen Wettbewerb faktisch erledigt. Genau deshalb ist dieser Vorstoß so heikel.
Zur Begründung wird auf Höckes politische Einordnung als Rechtsaußen, die Einstufung der Thüringer AfD durch den Landesverfassungsschutz sowie auf seine Verurteilungen wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verwiesen. Spahn bekräftigte zugleich seine Abgrenzung zur AfD und erklärte, von Personen, die extrem und radikal in der Sprache seien oder für Putin unterwegs seien, grenze er sich politisch, inhaltlich und menschlich ab.
Der Punkt ist nur: Wenn ein CDU-Fraktionschef öffentlich darüber nachdenkt, einem Oppositionspolitiker das Wahlrecht zu entziehen, dann ist das kein normaler Parteienkrach mehr. Es ist der Griff zur schärfsten Schublade des Verfassungsstaates. Artikel 18 GG wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bislang nie erfolgreich angewandt. Er ist kein Wahlkampfwerkzeug, sondern ein äußerstes Instrument.
Auch Peer Steinbrück hatte im Juni bereits ähnliche Forderungen gegen einzelne AfD-Vertreter erhoben. Aus der alten Verbotsdebatte wird damit zunehmend eine Strategie der selektiven Ausschaltung: Wenn man eine Partei nicht verboten bekommt, versucht man es eben bei ihren bekanntesten Figuren. Für die Altparteien mag das nach juristischer Eleganz klingen. Für Millionen Wähler sieht es aus wie Angst vor dem Stimmzettel.




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