Der Schweizerische Verein WIR hat die geplante Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz VÜPF, ausführlich kritisiert. Der Verein sieht darin keine bloße technische Anpassung an Messenger, VPN-Dienste und verschlüsselte E-Mail-Angebote, sondern eine grundsätzliche Debatte über Privatsphäre und die Grenzen staatlicher Befugnisse.
Aus Sicht des Bundes sollen die Vorschriften an die veränderte digitale Kommunikation angepasst werden. Klassische Telefonie und SMS hätten an Bedeutung verloren, während ein wachsender Teil des Austauschs über neue Plattformen und verschlüsselte Dienste laufe. Strafverfolgungsbehörden benötigten deshalb zeitgemäße Möglichkeiten, um Verdächtige zu identifizieren und schwere Straftaten aufzuklären.
Der Verein WIR hält diese Begründung für nachvollziehbar, warnt jedoch vor einer dauerhaften Erweiterung der bestehenden Überwachungsarchitektur. Die Infrastruktur zur Überwachung von Telefon- und Internetverbindungen existiere bereits. Mit der Revision sollten nun Bereiche einbezogen werden, die bislang nur eingeschränkt erfasst werden könnten.
Zu den umstrittenen Punkten zählt der Verein neue oder erweiterte Identifikationspflichten, Aufbewahrungspflichten für bestimmte Daten, zusätzliche Auskunftsmöglichkeiten sowie Instrumente zur Zuordnung von Nutzern. Kritiker befürchten, dass dadurch auch Dienste wie Messenger, VPN-Anbieter, Cloud-Plattformen und verschlüsselte E-Mail-Angebote stärker in staatliche Verfahren eingebunden werden.
In der ersten Vernehmlassung verlief die Trennlinie nach Darstellung des Vereins nicht entlang üblicher Parteigrenzen. Zahlreiche Kantone und Fachstellen der Strafverfolgung hätten die Anpassungen grundsätzlich unterstützt. Dagegen hätten unter anderem Technologieunternehmen wie Proton, Threema und Nym, Datenschutzorganisationen sowie Wirtschaftsverbände vor Eingriffen in die Privatsphäre und möglichen Nachteilen für den Schweizer Digitalstandort gewarnt.
Der im Februar 2026 veröffentlichte Ergebnisbericht habe diesen Zielkonflikt dokumentiert. Nach der Überarbeitung veröffentlichte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 8. Mai 2026 eine neue Vorlage. Nach Einschätzung des Vereins wurden dabei einzelne Bestimmungen präzisiert und Schwellenwerte verändert. Die grundsätzliche Richtung sei jedoch erhalten geblieben.
Der Verein betont, Grundrechte wie das Brief- und Fernmeldegeheimnis seien gerade deshalb geschaffen worden, weil eine möglichst einfache Strafverfolgung nicht das einzige Ziel eines Rechtsstaats sein könne. Entscheidend sei, wie viel Anonymität, Vertraulichkeit und informationelle Selbstbestimmung eine Gesellschaft zugunsten staatlicher Ermittlungsbefugnisse aufgeben wolle.
Kritisch bewertet WIR zudem, dass die vorgesehenen Änderungen auf Verordnungsstufe erfolgen. Gegen eine Verordnung kann in der Schweiz kein Referendum ergriffen werden. Einfluss sei daher vor allem über die Vernehmlassung, den politischen Prozess oder spätere gerichtliche Verfahren möglich. Eine Vorlage mit weitreichenden Folgen für Identifikation und Datenspeicherung werde damit außerhalb einer direkten Volksabstimmung behandelt.
Zum Abschluss empfiehlt der Verein, auch die eigene digitale Kommunikation bewusster zu organisieren. Nutzer sollten prüfen, in welchem Land ihr E-Mail-Anbieter sitzt, welchem Recht er unterliegt, wo Daten gespeichert werden und wie mit behördlichen Anfragen umgegangen wird. Eine eigene Domain könne zudem den Wechsel zwischen Anbietern erleichtern. Absolute Sicherheit entstehe dadurch nicht, wohl aber größere digitale Unabhängigkeit.
Die Kritik des Vereins richtet sich damit nicht gegen die Verfolgung schwerer Straftaten. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen wirksamen Ermittlungen und dem Schutz privater Kommunikation. Die politische Entscheidung über die überarbeitete VÜPF-Vorlage ist noch nicht abgeschlossen.







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