Schwarz-Rot sägt an der Witwenrente: Unchristlich, unsozial, familienfeindlich

Symbolbild: Verwitwete Seniorin sitzt vor dem leeren Stuhl ihres Ehemanns, daneben Ehering und Rentenbescheid
Die Rentenkommission diskutiert einen Systemwechsel: verpflichtendes Rentensplitting statt heutiger Witwen- und Witwerrente.

Schwarz-Rot lässt an einer der ältesten sozialen Schutzlinien der Ehe sägen. Nach einem Bericht von n-tv erwägt die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission, die heutige Witwen- und Witwerrente für künftige Fälle durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Noch ist das kein Gesetz und nicht einmal eine offiziell beschlossene Empfehlung. Doch allein die Richtung ist ein politischer Offenbarungseid.

Die Idee klingt in der Sprache der Rententechnokraten harmlos: Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte beider Partner werden zusammengerechnet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Stirbt einer der Ehepartner, bleibt dem Hinterbliebenen nur der eigene, zuvor aufgeteilte Anspruch. Eine zusätzliche Witwen- oder Witwerrente gäbe es dann nicht mehr. Was als „partnerschaftlich“ verkauft werden kann, bedeutet in vielen klassischen Familien schlicht weniger Geld nach dem Tod des Partners.

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt das Rentensplitting bislang bewusst als freiwillige Alternative zur Hinterbliebenenrente. Ehepaare können nach Beratung prüfen, welches Modell für sie sinnvoller ist. Mit gutem Grund: Das Splitting kann im Einzelfall Vorteile bringen, etwa wenn wegen hohen eigenen Einkommens ohnehin keine Witwenrente ausgezahlt würde. Als Zwangsmodell trifft es dagegen besonders jene, die auf den Schutz der Hinterbliebenenrente angewiesen sind.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wucht. Verdient ein Mann im Durchschnitt und seine Frau nur die Hälfte, käme die Witwe nach seinem Tod mit eigener Rente und großer Witwenrente auf rund 1.475 Euro im Monat. Beim bloßen Splitting blieben ihr nur etwa 1.014 Euro. Das wären rund 461 Euro weniger, Monat für Monat. Für eine ältere Frau mit Miete, Energie– und Pflegekosten ist das kein abstrakter Systemwechsel. Das ist der Absturz in finanzielle Unsicherheit.

Besonders zynisch wäre die Reform gegenüber Familien, die genau das gelebt haben, was CDU und CSU jahrzehntelang in Sonntagsreden beschworen: Ehe, Kinder, gegenseitige Verantwortung und Pflege der Angehörigen. Wer wegen Kindererziehung, Haushalt oder Pflege beruflich zurücksteckte, sammelte weniger eigene Rentenpunkte. Die Hinterbliebenenrente erkennt wenigstens teilweise an, dass eine Ehe auch eine wirtschaftliche Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft ist. Das Pflicht-Splitting würde diese Lebensleistung nachträglich auf eine Buchungsoperation reduzieren.

Für eine Partei, die das Wort „christlich“ im Namen trägt, wäre die Abschaffung dieses Schutzes unchristlich. Christliche Soziallehre bedeutet nicht, den überlebenden Ehepartner nach einem Todesfall mit einem Taschenrechner allein zu lassen. Sie kennt Fürsorge, Verlässlichkeit und die besondere Verantwortung füreinander. Wer die Ehe politisch lobt, darf ihren sozialen Schutz nicht ausgerechnet dann kappen, wenn „bis dass der Tod euch scheidet“ grausame Wirklichkeit geworden ist.

Für die Sozialdemokraten wäre derselbe Schritt unsozial. Die SPD behauptet, sie stehe auf der Seite der kleinen Leute, der Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, der Pflegenden und der Normalverdiener. Doch genau diese Gruppen würden bei einem Pflicht-Splitting häufig verlieren. Gutverdienende Doppelkarrierepaare können privat vorsorgen. Die Verkäuferin, die wegen der Kinder jahrelang Teilzeit arbeitete, kann das oft nicht.

Die Regierung kann sich dabei nicht hinter der angeblichen Unabhängigkeit ihrer Kommission verstecken. Das Bundesarbeitsministerium hat das Gremium eingesetzt. Vertreter des Bundestages sitzen darin. Bis Ende Juni soll es Vorschläge vorlegen, anschließend kann die gesetzgeberische Umsetzung beginnen. Kanzleramtschef Thorsten Frei kündigte bereits an, die Ergebnisse schnell in ein Gesetzgebungsverfahren überführen zu wollen. CDU und SPD tragen daher die Verantwortung dafür, welche Ideen aus dem Kommissionszimmer ins Bundesgesetzblatt gelangen.

Der Angriff auf die Witwenrente passt zudem in eine längere Entwicklung: Die Kernfamilie wird politisch gern als private Lebensentscheidung behandelt, solange sie Opfer bringt. Eltern sollen Kinder großziehen, Angehörige pflegen und füreinander einstehen. Sobald daraus ein Anspruch an den Sozialstaat entsteht, wird dieselbe Familie zur Kostenstelle erklärt. Der Staat spart dann gerade bei denen, die ihm durch unbezahlte Fürsorgearbeit jahrzehntelang Kosten abgenommen haben.

Natürlich muss die Rentenversicherung reformiert werden. Die Alterung der Gesellschaft, steigende Beiträge und wachsende Bundeszuschüsse lassen sich nicht wegreden. Doch eine Reform, die bei verwitweten Ehepartnern beginnt, setzt die Prioritäten falsch. Bevor Schwarz-Rot den Schutz der Hinterbliebenen schleift, sollte die Regierung erklären, warum sie jede familiäre Lebensleistung in Erwerbsjahre und Rentenpunkte pressen will.

Die Witwenrente ist kein romantisches Geschenk aus vergangenen Zeiten. Sie ist ein Versicherungsversprechen und Ausdruck der Erkenntnis, dass Ehepartner ihr Leben wirtschaftlich miteinander verbinden. Wer dieses Versprechen für kommende Generationen bricht, demontiert nicht nur eine Sozialleistung. Er demontiert ein weiteres Stück der Kernfamilie und nennt den Rückzug des Staates anschließend Modernisierung.

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