Schongau: Warum war der tatverdächtige Kroate überhaupt auf freiem Fuß?

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Symbolbild

Während harmlose Patienten – siehe Fall Thomas Krebs – im Massregelvollzug schmoren, laufen gefährliche Irre frei herum, obwohl sie mehrfach Gewalttaten angedroht haben. So auch im Fall Schongau, der beinahe zwei Schülerinnen das Leben gekostet hat. Auch wenn sie überlebt haben, werden sie ihr Leben lang geprägt sein. Das alles hätte vermieden werden können.

Lesen Sie hier die unfassbar dreiste Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft:

Schongau: 16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Schule schwer

GEMEINSAME PRESSEMELDUNG DER STAATSANWALTSCHAFT MÜNCHEN II UND DES POLIZEIPRÄSIDIUMS OBERBAYERN SÜD

SCHONGAU, LKR. WEILHEIM-SCHONGAU. Am Mittwoch, den 08.07.2026, kam es zu einem Angriff auf zwei Schülerinnen eines Gymnasiums in Schongau, bei dem ein Jugendlicher die Mädchen schwer verletzt haben soll. Die Kriminalpolizei Weilheim übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen. Der 16-jährige Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Am Mittwoch, den 08.07.2026, gegen 12.50 Uhr, wurde über den Notruf des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mitgeteilt, dass mehrere Personen am Welfen-Gymnasium in Schongau von einem Täter schwer verletzt worden seien.

Es fuhren umgehend Streifen der Polizeiinspektion Schongau sowie umliegender Polizeidienststellen zur Einsatzörtlichkeit. Vor Ort konnten zwei schwerverletzte Mädchen festgestellt werden. Diese wurden von den Polizeikräften erstversorgt und im Anschluss an den Rettungsdienst übergeben.

Der Tatverdächtige konnte kurz nach der Tat im näheren Umfeld des Schulkomplexes durch zwei Mitarbeiter der Schule überwältigt und im Anschluss von Polizeikräften festgenommen werden. Hierbei wurde niemand verletzt. Bei der Tatausführung soll der Tatverdächtige ein Messer sowie eine Schusswaffe mit sich geführt haben. Mit der Schusswaffe soll auch einmal geschossen worden sein.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass die beiden 13-jährigen Schülerinnen auf dem Schulgelände durch das mitgeführte Messer des Jugendlichen durch mehrere Stiche im Oberkörper verletzt worden sind. Sie wurden in Krankenhäuser eingeliefert und befinden sich aktuell nach medizinischer Behandlung nicht mehr in Lebensgefahr. 

Zwischenzeitlich waren über 300 Rettungs- und Einsatzkräfte vor Ort im Einsatz. Kurz nach der Tat richteten Feuerwehr und Polizei eine gemeinsame Anlauf- und Betreuungsstelle für Schüler, Lehrer und Angehörige ein. Hier wurden knapp 20 Personen – überwiegend Schülerinnen und Schüler – durch die Betreuungsgruppe des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Unterstützung durch Kollegen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord betreut.

Noch am Nachmittag übernahm die Kriminalpolizei Weilheim in Anwesenheit der zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen. Hierbei wurden sie u.a. von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes unterstützt.

Der 16-jährige kroatische Staatsangehörige war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt. Wegen zweier Vorfälle aus dem Jahr 2025 wird gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er u.a. Mitschüler bedroht und in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben soll. Haftgründe lagen in diesem Ermittlungsverfahren zu keinem Zeitpunkt vor.

Die Staatsanwaltschaft München II hat am 09.07.2026 den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten wegen zwei tatmehrheitlichen Fällen des versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beantragt und die Vorführung des Beschuldigten vor den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München veranlasst. Der Ermittlungsrichter erließ antragsgemäß Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen und setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen, die u.a. auch die Hintergründe der Tat sowie den genauen Tathergang betreffen, können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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