Ein Fluggast soll auf einem Flug aus der Türkei nach Düsseldorf eine Stewardess ins Gesicht geschlagen haben, weil er nicht neben einer Frau sitzen wollte. Wie BILD berichtet, berief sich der Mann dabei auf religiöse Vorschriften. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt.
Der Vorfall ereignete sich demnach bereits am 1. Juni an Bord einer Maschine von Turkish Airlines. Der Flug war aus der Türkei unterwegs zum Flughafen Düsseldorf. Der 29-Jährige, ein deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln, habe sich geweigert, den ihm zugewiesenen Platz neben einer Frau einzunehmen.
Als eine Flugbegleiterin eingriff und die Situation klären wollte, soll der Passagier handgreiflich geworden sein. Nach der Landung wurde der Fall bei der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen angezeigt. Auch ein Bericht des polnischen Nachrichtenportals Onet nennt dieselben Eckdaten.
Bei seiner polizeilichen Vernehmung soll der 29-Jährige die Tat eingeräumt haben. Ob und wie die Flugbegleiterin verletzt wurde, ist bislang nicht bekannt. Ebenso offen ist, welche strafrechtlichen Konsequenzen dem Beschuldigten drohen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall ist mehr als eine gewöhnliche Auseinandersetzung um einen Sitzplatz. Wer in einem Passagierflugzeug religiöse Vorstellungen über die Sicherheitsanweisungen der Besatzung stellt und eine Frau deshalb nicht einmal als Sitznachbarin akzeptieren will, stellt sich demonstrativ gegen elementare Regeln des Zusammenlebens. Spätestens bei einem tätlichen Angriff endet jede Debatte über persönliche Überzeugungen.
In einer Flugzeugkabine entscheidet nicht die private Auslegung religiöser Gebote, sondern die Besatzung. Dass eine Flugbegleiterin bei der Durchsetzung dieser Selbstverständlichkeit geschlagen worden sein soll, macht den Vorfall besonders erschreckend. Der Rechtsstaat muss hier eine unmissverständliche Antwort geben: Gewalt gegen Frauen und Angriffe auf Bordpersonal sind durch nichts zu rechtfertigen.



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