Berlin wird nach dem Angriff auf sein Landesnetz erpresst. Der Senat bestätigt den kriminellen Angriff und weitere Datenabflüsse; Inhalt und Umfang werden noch untersucht. Die Verwaltung will nicht zahlen. Was zunächst als IT-Störung behandelt wurde, ist damit ein Fall von Datenraub und Lösegelderpressung geworden. Wie die Senatskanzlei mitteilt, ermitteln Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Bundesbehörden.
Nach Medienberichten steht hinter der Forderung die Ransomware-Gruppe Rhysida. Die Täter behaupten, mehrere Terabyte aus dem Berliner Netz kopiert zu haben, und verlangen demnach 30 Bitcoin. Offiziell bestätigt ist diese Zuordnung bislang nicht. Der Senat nennt weder die Gruppe noch die geforderte Summe; er erklärt lediglich, dass Berlin sich nicht erpressen lasse.
Rhysida ist keine harmlose Hackerclique, sondern eine seit 2023 bekannte Erpressergruppe. Bei Angriffen setzt sie auf doppelte Erpressung: Zuerst werden Daten aus dem Netz abgezogen, anschließend werden Systeme verschlüsselt oder der Zugriff blockiert. Dann folgt die Forderung. Zahlt das Opfer nicht, droht die Veröffentlichung oder der Verkauf der kopierten Dateien über eigene Leak-Seiten. Eine gemeinsame Warnung von FBI und CISA beschreibt genau dieses Modell für Rhysida.
Das Prinzip traf 2023 die British Library. In ihrem Untersuchungsbericht hält die Bibliothek fest, dass Rhysida Daten abgezogen, große Teile der Serverlandschaft verschlüsselt oder zerstört und Nutzer aus dem Netz ausgesperrt habe. Die Wiederherstellung ihrer Dienste zog sich über Monate hin. Berlin muss deshalb damit rechnen, dass der Schaden nicht mit einem abgelehnten Lösegeld endet.
Sollten personenbezogene oder nicht öffentliche Verwaltungsdaten veröffentlicht werden, drohen den Betroffenen gezielte Betrugsversuche, Erpressung und Identitätsmissbrauch. Gelangen interne Unterlagen, Vertragsdaten oder technische Informationen in Umlauf, können sie zudem für weitere Angriffe missbraucht werden. Selbst eine spätere Löschung im Netz würde bereits verbreitete Kopien nicht zurückholen. Das Land Berlin hatte am 26. August selbst eingeräumt, dass personenbezogene oder sonstige nicht öffentliche Daten betroffen sein könnten.
Besonders unerquicklich ist, dass die Berliner Verwaltung erst zwei betroffene Senatsverwaltungen vom Netz trennte und anschließend weitere Datenabflüsse einräumen musste. Der Fall zeigt, wie teuer die digitale Zentralisierung werden kann, wenn Schutz und Notfallvorsorge nicht Schritt halten. F-NEWS hatte bereits über die Gefahr eines bundesweiten Ausfalls durch die Justizcloud und den Cyber-GAU beim digitalen Grundbuch in Rumänien berichtet.
Jetzt muss Berlin offenlegen, welche Daten betroffen sind und welche Stellen die Bürger warnen. Alles andere wäre ein zweiter Schaden nach dem Angriff.








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