Paralleljustiz: Bundesregierung will kein bundesweites Lagebild

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Symbolbild: informeller Friedensrichter in einem Hinterzimmer
Symbolbild: informelle Paralleljustiz.

Die Bundesregierung plant kein bundesweites Lagebild zur Paralleljustiz in Deutschland. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, über die der Bundestag in hib 556/2026 berichtet. In der Drucksache 21/6853 erklärt die Bundesregierung, ihr lägen zum Ausmaß von Formen der Paralleljustiz keine empirischen Erkenntnisse vor, die über öffentliche Quellen hinausgehen.

Mit anderen Worten: Der Bund weiß nicht wirklich, wie groß das Problem ist, und will es vorerst auch nicht bundesweit systematisch erfassen. Ein eigenes Lagebild zum Themenfeld Paralleljustiz sei nicht geplant. Begründet wird das mit der Zuständigkeit der Länder für Justiz und Rechtsprechung sowie damit, dass der Phänomenbereich nicht einheitlich definiert sei.

Die AfD hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass Paralleljustiz nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden, wissenschaftlichen Untersuchungen und Medienberichten eine erhebliche Herausforderung für den Rechtsstaat darstelle. Genannt werden abgeschottete Clan-, Milieu- und Parallelstrukturen, in denen Konflikte mutmaßlich bewusst außerhalb staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geregelt werden.

Dabei geht es nicht um Folklore oder harmlose Nachbarschaftsschlichtung. Die Anfrage nennt Einschüchterung von Geschädigten und Zeugen, informelle „Schlichtungen“, finanzielle Ausgleichszahlungen und Einflussnahme auf Ermittlungs- und Strafverfahren. Genau solche Strukturen greifen den Kern des Rechtsstaates an: das staatliche Gewaltmonopol.

Besonders dürftig fällt die Antwort beim Bundeskriminalamt aus. Auf die Frage nach Erkenntnissen über informelle Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte teilt die Bundesregierung mit, dem BKA lägen keine strukturierten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auch zu Zusammenhängen mit Clanstrukturen und Organisierter Kriminalität wird auf diese Leerstelle verwiesen.

Bei Einschüchterungen oder Bedrohungen von Geschädigten und Zeugen im Zusammenhang mit Paralleljustiz erklärt die Bundesregierung ebenfalls, sie habe hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Zu informellen „Friedensrichtern“, Vermittlern oder vergleichbaren Strukturen verweist sie erneut auf die fehlenden strukturierten Erkenntnisse beim BKA.

Das ist politisch bemerkenswert. Wenn der Staat nicht weiß, wie weit Paralleljustiz reicht, müsste die logische Antwort lauten: Dann schaffen wir ein Lagebild. Die tatsächliche Antwort lautet: Wir haben kein Lagebild und planen auch keines. Das ist keine Bekämpfung, das ist Verwaltung der Ahnungslosigkeit.

NRW hat 2022 bereits ein Lagebild Paralleljustiz vorgelegt. Der Bundesregierung ist dieses bekannt. Konsequenzen für ein bundesweites Vorgehen zieht sie daraus offenbar nicht. Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

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